Karfreitag für alle? Evangelische Kirche kämpft um den Feiertag!

Österreich - Der Streit um den Karfreitag als Feiertag für alle Arbeitnehmer in Österreich spitzt sich zu. Der Karfreitag war seit 2019 für evangelische, methodistische und altkatholische Christen kein Feiertag mehr, sofern er nicht als „persönlicher Feiertag“ beantragt wurde. In diesem Fall mussten Arbeitnehmer jedoch den Feiertag mindestens drei Monate im Voraus beim Arbeitgeber anmelden, ohne Anspruch auf einen zusätzlichen Urlaubstag, wie die Kleine Zeitung berichtet.

Diese Regelung wurde eingeführt, nachdem der Europäische Gerichtshof (EuGH) die vorherige unterschiedliche Behandlung der Konfessionen als unzulässig erklärte. Insbesondere untermauerte der EuGH, dass die Diskriminierung aufgrund von Religion nicht tragbar ist, was die Anforderungen an Arbeitgeber in Österreich grundlegend ändern könnte. Arbeitgeber könnten dazu verpflichtet werden, allen Arbeitnehmern, unabhängig von ihrer Religion, ein Feiertagsentgelt am Karfreitag zu gewähren, sofern die österreichische Regierung die diesbezüglichen Regelungen nicht ändert.

Aktuelle Entwicklungen und Forderungen

Die österreichische Regierung steht unter Druck, bis zum 19. April eine neue Regelung für den Karfreitag zu erlassen. Der ÖGB fordert vehement einen Feiertag für alle, während der Wirtschaftsbund vor zusätzlichen Kosten für Unternehmen warnt, die auf etwa 600 Millionen Euro geschätzt werden. Die katholische Kirche unterstützt die Forderung nach Erhalt des Karfreitags als Feiertag, während die SPÖ ebenfalls hinter dem ÖGB steht, der einen vereinheitlichten Feiertag für alle Arbeitnehmer fordert, wie Die Presse informiert.

Besondere Aufmerksamkeit erhält das Thema durch die Entscheidung des EuGH. Diese urteilte, dass Anspruch auf Feiertagsvergütung für die Arbeit am Karfreitag nicht nur für Angehörige bestimmter Kirchen gilt, sondern auch für andere Arbeitnehmer. Die bestehende Regelung gilt als gleichheitswidrig, was bedeutet, dass die Regelung des österreichischen Arbeitsruhegesetzes grundsätzlich diskriminierend ist. Der Oberste Gerichtshof (OGH) muss im Einklang mit dem EuGH-Urteil letztlich eine Entscheidung über die aktuellen Vorschriften treffen.

Rechtslage und gesellschaftliche Bedeutung

Die rechtlichen Grundlagen der Diskussion kommen aus einem Urteil des EuGH vom 22. Januar 2019. Hierbei handelte es sich um einen Rechtsstreit zwischen Cresco Investigation GmbH und Markus Achatzi, der als Kläger ein Feiertagsentgelt für seine Arbeit am Karfreitag forderte. Achatzi war nicht Mitglied einer der relevanten Kirchen. Das Berufungsgericht hatte die ursprünglich abgewiesene Klage geändert, und der OGH prüft nun den möglicherweise diskriminierenden Charakter der Regelung, wie auf arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de dargestellt.

Der Karfreitag hat zudem eine tiefere gesellschaftliche Bedeutung, da er an die Verletzlichkeit und Unverfügbarkeit des menschlichen Lebens erinnert. Angesichts der gegenwärtigen Krisen wird betont, dass ein spezieller Tag nötig ist, um diese Zerbrechlichkeit des Lebens nicht zu verdrängen. Der evangelische Bischof Michael Bünker fordert daher eine Einbindung der evangelischen Kirche in die Entscheidungsfindung um den Feiertag.

Abschließend bleibt die Frage offen, wie die Bundesregierung auf das EuGH-Urteil reagieren wird und in welcher Form der Karfreitag zukünftig für alle Arbeitnehmer in Österreich gelten könnte.

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Vorfall Gesetzgebung
Ort Österreich
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