Loyaler Mitarbeiter wegen Foto-Irrtums entlassen – Der Gerichtssieg kommt!
Wien, Österreich - Armin W. aus Wien erlebte einen schockierenden Vorfall, als er nach 18 Jahren treuer Arbeit in einem Verlag fristlos entlassen wurde. Der loyale Angestellte, der während der Corona-Pandemie selten krankheitsbedingt fehlte, wurde aufgrund eines Missverständnisses in den sozialen Medien zu Unrecht entlassen. Nach einem positiven Corona-Test musste er sich in Quarantäne begeben, ein Umstand, der mit seinem Hochzeitstag fiel. Zu diesem Anlass veröffentlichte seine Ehefrau ein altes Urlaubsfoto auf Social Media, das vom Verlag fälschlicherweise als Beweis für einen unerlaubten Urlaub während seines Krankenstands interpretiert wurde.
Wie die Berichterstattung von Kosmo zeigt, wurde die Entlassung ohne vorherige Rücksprache ausgesprochen, was Armin als ungerecht empfindet. Das Arbeitsrecht in Österreich sieht vor, dass eine Social-Media-Aktivität während eines Krankenstands nur dann zur Entlassung führen kann, wenn dadurch das Genesungsziel gefährdet oder das Vertrauensverhältnis massiv gestört wird. Vermutungen allein sind für eine rechtmäßige Entlassung nicht ausreichend.
Rechtliche Unterstützung
Um gegen die ungerechtfertigte Kündigung vorzugehen, suchte Armin Unterstützung bei der Arbeiterkammer Wien (AK). Wie die Arbeiterkammer erläutert, ist eine Entlassung die fristlose Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber und muss unverzüglich nach Bekanntwerden des Entlassungsgrundes ausgesprochen werden. Eine Entlassung ist nur berechtigt, wenn ein entsprechender Grund vorliegt; andernfalls ist sie unrechtmäßig.
Die AK intervenierte erfolgreich beim Verlag, wodurch Armin eine Kündigungsentschädigung von über 70.000 Euro sowie zusätzliche Zahlungen für nicht genutzte Urlaubstage erhielt. Ein ähnlicher Vorfall ereignete sich bereits 2019, als eine Arbeitnehmerin aus Neunkirchen wegen eines Instagram-Postings während ihres Krankenstands zu Unrecht gekündigt wurde. Diese Fälle zeigen, wie wichtig rechtliche Beratung und Unterstützung bei ungerechtfertigten Kündigungen sind.
Die Grundlagen des Arbeitsrechts
Allgemein besagt das Arbeitsrecht, dass Entlassungen nur bei schwerwiegendem Fehlverhalten zulässig sind. Arbeitnehmer können Entlassungen anfechten, wenn kein Entlassungsgrund vorhanden ist oder die Kündigung aus unzulässigen Motiven erfolgt. Die Wirtschaftskammer weist darauf hin, dass Arbeitgeber auch verpflichtet sind, das Arbeitsmarktservice (AMS) zu informieren, wenn sie eine bestimmte Anzahl von Kündigungen planen, um ein Frühwarnsystem zu aktivieren.
Die rechtlichen Bestimmungen zu Entlassungen sind entscheidend für den Schutz der Arbeitnehmerrechte und die Aufrechterhaltung eines fairen Arbeitsumfelds. Während eine berechtigte Entlassung finanzielle Nachteile für den betroffenen Arbeitnehmer mit sich bringen kann, haben jene, denen unrechtmäßig gekündigt wurde, Anspruch auf alle Ansprüche einer fristgerechten Kündigung, einschließlich der Kündigungsentschädigung und weiterer Leistungen.
Details | |
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Vorfall | Entlassung |
Ort | Wien, Österreich |
Schaden in € | 70000 |
Quellen |