Pendler in Österreich: Bis zu 1.200 Euro finanzielle Hilfe 2025!

Niederösterreich, Österreich - Im Jahr 2025 stehen Pendlern in Österreich bedeutende finanzielle Entlastungen bevor. Laut Kosmo können Unterstützungsleistungen bis zu 1.200 Euro betragen, wobei die Höhe der Hilfen von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ist. Die genauen Beträge und Antragsmodalitäten variieren je nach persönlicher Situation der Antragsteller.

In Niederösterreich können Pendler durch die „NÖ Pendlerhilfe“ bis zu 1.000 Euro erhalten. Die Antragsstellung erfolgt online und ist auch rückwirkend für das Jahr 2024 möglich. Für den Zuschuss ist es erforderlich, dass der Hauptwohnsitz in Niederösterreich liegt und die einfache Wegstrecke mindestens 25 Kilometer beträgt. Zudem gibt es eine Einkommensobergrenze, die für Alleinstehende bei 2.000 Euro monatlich liegt, während alleinerziehende Personen mit einem Kind 3.600 Euro verdienen dürfen. Ehepaare mit einem Kind dürfen monatlich maximal 4.400 Euro verdienen. Jedes weitere Kind erhöht diese Grenze um 800 Euro. Der Zuschuss wird mit 4 Euro pro Tageskilometer für Hin- und Rückfahrt berechnet, und ein Öko-Bonus von 20 % bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel kann den Betrag auf bis zu 1.200 Euro jährlich steigern.

Regionale Unterschiede und Zuschüsse

Im Burgenland gibt es einen neuen Fahrtkostenzuschuss von bis zu 850 Euro, dessen Antragsfrist bis zum 30. Juni 2025 läuft. Die Voraussetzungen hierfür sind ähnlich: Der Hauptwohnsitz muss im Burgenland liegen, die Strecke mindestens 20 Kilometer betragen und das Bruttojahreseinkommen darf 50.000 Euro nicht überschreiten. Die Zuschüsse sind staffelbar und beginnen bei 141 Euro ab einer Strecke von 20 Kilometern.

Kärnten bietet einen maximalen Zuschuss von 825 Euro, wobei die Wegstrecke mindestens 5 Kilometer betragen muss. Die Obergrenze für das Jahreseinkommen liegt bei 31.680 Euro für die Benutzung eines Privatfahrzeugs und 35.000 Euro für die Nutzung öffentlicher Transportmittel. In Oberösterreich können Pendler bis zu 421 Euro als Zuschuss beantragen, wobei die Voraussetzungen hier die gleichen wie in den anderen Bundesländern sind. Ab einer Strecke von 25 Kilometern gibt es eine gestaffelte Auszahlung. Ein weiteres Beispiel ist die Steiermark, wo die maximale Unterstützung 389 Euro beträgt und ein Großteil der Auszahlungen im Vorjahr bei 120 Euro lag. Auch hier müssen Anträge bis spätestens 31. Dezember 2025 eingereicht werden.

Entwicklung in Deutschland

Ähnliche Entwicklungen sind in Deutschland zu beobachten. Laut Ruhr24 plant die CDU/CSU eine Erhöhung der Pendlerpauschale auf 38 Cent pro Kilometer ab dem ersten Kilometer. Dies könnte 20 Millionen Pendlern in Deutschland zugutekommen und bedeutet eine Entlastung, insbesondere für viele Menschen in ländlichen Regionen, die auf Autos angewiesen sind. Die derzeitige Regelung sieht 30 Cent pro Kilometer für die ersten 20 Kilometer vor, ab dem 21. Kilometer gilt der höhere Satz von 38 Cent.

Diese geplante Änderung, die auch eine jährliche Anpassung an die CO₂-Preise umfasst, könnte laut ersten Schätzungen Pendlern, die täglich 30 Kilometer zur Arbeit fahren, Einsparungen von bis zu 300 Euro jährlich bringen. Kritiker warnen jedoch vor verfassungsrechtlichen Hürden bei den sozialen Reformen, und es bleibt abzuwarten, ob eine Umsetzung innerhalb der ersten 100 Tage der neuen Regierung erfolgen wird.

Für alle Arbeitnehmer in Deutschland gilt, dass die Pendlerpauschale als Werbungskosten steuerlich absetzbar ist. Wie Finanz.de informiert, können auch für das vergangene Jahr steuerliche Vorteile geltend gemacht werden. Bei der Berechnung der Pendlerpauschale ist die einfache Wegstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte entscheidend. Der höhere Satz gilt für „Fernpendler“ ab einer Strecke von 21 Kilometern. Diese Regelung unterstützt Pendler nicht nur finanziell, sondern auch in der Wahrnehmung ihrer täglichen Mobilität.

Details
Vorfall Sonstiges
Ort Niederösterreich, Österreich
Quellen