Polizei stoppt überladene LKW: Schockierende Mängel bei Kontrollen!
A2 Südautobahn, Verkehrskontrollplatz in Arnoldstein, Österreich - Am 16. April 2025 führten Beamte der Landesverkehrsabteilung am Verkehrskontrollplatz auf der A2 Südautobahn in Arnoldstein routinemäßige Schwerverkehrskontrollen durch. Diese Kontrollen, die sich auf die Einhaltung der Vorschriften für den Straßenverkehr konzentrieren, brachten einige alarmierende Ergebnisse ans Licht. Bei mehreren Fahrzeugen wurden zahlreiche Verstöße festgestellt.
Insbesondere fiel ein polnischer Kleintransporter auf, der mit Autoteilen beladen war. Die Überprüfung ergab eine Überladung von 26,4 % über dem zulässigen Gesamtgewicht. Der Fahrer erzielte zudem ein positives Ergebnis im Alkotest, was zur Untersagung der Weiterfahrt führte. Die Polizei behielt vorläufige Sicherheitsleistungen ein.
Festgestellte Verstöße und Maßnahmen
Ein weiterer kritischer Fall betraf einen Sondertransport, der eine schwere Arbeitsmaschine transportierte. Hierbei stellten die Polizisten technische Mängel und unzureichende Ladungssicherung fest. Dieses Fahrzeug wies ein Gesamtgewicht von 60 Tonnen auf und wurde vor Ort abgestellt. Zudem wurden die Kennzeichen und der Zulassungsschein abgenommen, da beim weißrussischen Fahrer auch Übertretungen der Lenk- und Ruhezeiten festgestellt wurden.
Eine weitere Kontrolle richtete sich gegen einen österreichischen Fahrer, bei dem Unstimmigkeiten hinsichtlich der Lenk- und Ruhezeiten sowie die Nutzung einer falschen Fahrerkarte aufgedeckt wurden. Solche Verstöße sind nicht nur gefährlich, sondern auch meldenswürdig, da sie die Sicherheit im Straßenverkehr potenziell gefährden.
Rechtsvorschriften für Fahrpersonal
Derartige Verstöße gegen die Lenk- und Ruhezeiten stehen im Widerspruch zu den geltenden Vorschriften, insbesondere der Verordnung (EG) Nr. 561/2006. Diese regelt umfassend die maximalen Lenkzeiten und definiert, dass Fahrer maximal 9 Stunden täglich lenken dürfen, mit der Möglichkeit, diesen Zeitrahmen zweimal pro Woche auf 10 Stunden zu erweitern. Nach einer Lenkzeit von 4,5 Stunden ist eine Fahrtunterbrechung von mindestens 45 Minuten erforderlich.
Zusätzlich müssen die Fahrer Aufzeichnungen über ihre Lenkzeiten sowie Ruhepausen führen, die im Rahmen der Betriebsprüfungen von der Polizei und anderen Behörden kontrolliert werden. Die Kenntnisse über geltende Vorschriften sind für Fahrer und Transportunternehmen essenziell, da Verstöße erhebliches Bußgeld nach sich ziehen können. Dies richtet sich unter anderem nach dem Fahrpersonalgesetz (FPersG) sowie der Fahrpersonalverordnung (FPersV).
Einordnung und Ausblick
Die kürzlich durchgeführten Kontrollen verdeutlichen die Notwendigkeit einer strengen Überwachung im Schwerverkehr, um die Sicherheit auf den Straßen zu gewährleisten. Eine konsequente Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten, die durch die EU und nationale Regelungen klar festgelegt sind, wird nicht nur für die Fahrer, sondern auch für alle Verkehrsteilnehmer wichtig sein. Umso bedenklicher sind die wiederholten Verstöße, die die Arbeit der Polizeibeamten erfordern, die die Vorschriften durchsetzen müssen.
Zur Stützung dieser Regelungen informiert die bund.de über die grundsätzlichen Fahrpersonalvorschriften, einschließlich der Anwendungsbereiche und Aufzeichnungspflichten, die für alle Verkehrsteilnehmer von Bedeutung sind. Wissenslücken bezüglich der Vorschriften und eine unzureichende Umsetzung sind oft die Ursache für dieart schwerwiegende Verstöße.
Details | |
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Vorfall | Verkehrskontrolle |
Ursache | Überladung, technische Mängel, unzureichende Ladungssicherung, Übertretungen der Lenk- und Ruhezeiten |
Ort | A2 Südautobahn, Verkehrskontrollplatz in Arnoldstein, Österreich |
Quellen |