Ungeklärte Ermittlungen: IS-Rückkehrerin Maria G. unter Beobachtung!

Salzburg, Österreich - Die rechtlichen Auseinandersetzungen rund um die Rückkehrerin Maria G. aus dem Umfeld des Islamischen Staates (IS) haben eine neue Wendung genommen. Laut Kleine Zeitung geht die Anklagebehörde davon aus, dass die 24-Jährige, die ihre Heimat Salzburg im Alter von 17 Jahren verlassen hat, um sich 2014 dem IS in Syrien anzuschließen, mittlerweile keine Gefahr mehr darstellt. Dies geschieht vor dem Hintergrund laufender Ermittlungen wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und krimineller Organisation.

Maria G. brachte in Syrien zwei Kinder zur Welt und verlor ihren Ehemann, der als IS-Kämpfer im Kampf fiel. Nach ihrer Gefangennahme im Jahr 2019 befand sie sich seit September 2020 im Internierungslager Roj, wo sie mit ihren Söhnen lebte. Das österreichische Außenministerium bot seit 2019 an, die minderjährigen Söhne zurückzuholen, was Maria G. jedoch ablehnte. Ein entscheidender Schritt erfolgte am 10. Oktober 2024, als das Bundesverwaltungsgericht die Rückholaktion für Maria G. und ihre Kinder anordnete. Am 1. März dieses Jahres landeten sie schließlich am Flughafen Wien-Schwechat.

Unterschiedliche Rechtslagen

Im Gegensatz zu Evelyn T., die ebenfalls Rückkehrerin ist und wegen ihrer Zugehörigkeit zu einer terroristischen Vereinigung zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt wurde, bleibt Maria G. auf freiem Fuß. Während Evelyn T. gerichtlichen Auflagen nachkommen muss, einschließlich der Teilnahme an Psychotherapie und einem Deradikalisierungsprogramm, geht die Anklagebehörde bei Maria G. von einem gelösten Verhältnis zum IS-Gedankengut aus.

Evelyn T. hat sich mittlerweile in ihr neues Leben eingegliedert und hat zahlreiche Termine, beispielsweise beim Bewährungshilfeverein Neustart. Sie strebt an, so schnell wie möglich eine Arbeit als Tierpflegerin aufzunehmen.

Prävention und Radikalisierung

Die Fälle von Maria G. und Evelyn T. verdeutlichen die Herausforderungen und Strategien im Umgang mit Radikalisierung. Laut bpb sind präventive Maßnahmen zentral im Umgang mit Extremismus. Aktuelle Forschungsprojekte, wie das MAPEX-Projekt, haben gezeigt, wie wichtig es ist, verschiedene Phänomenbereiche anzugehen, um Stigmatisierung zu vermeiden.

Ein phänomenübergreifender Ansatz in der Präventionsarbeit könnte helfen, gemeinsam auftretende Mechanismen zu adressieren und ein besseres Verständnis für die Dynamik von Radikalisierung zu entwickeln. Workshops, interkulturelles Lernen und die Förderung kritischer Medienkompetenz sind essentielle Bestandteile dieser Arbeit. Dennoch besteht eine Herausforderung darin, die Zielgruppen effektiv zu erreichen, vor allem über neue Medien.

Während die rechtlichen Verfahren gegen Maria G. und die Rückkehrerinnen diskutiert werden, bleibt der Fokus auf der Notwendigkeit konstanten Dialogs und nachhaltiger Präventionsstrategien in der Gesellschaft. Diese Herausforderungen erfordern die Zusammenarbeit von multiprofessionellen Teams und eine langfristige Planung, um wirksame Strukturen in der Radikalisierungsprävention zu schaffen.

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Vorfall Terrorismus
Ort Salzburg, Österreich
Quellen