Neue Regelung: Arbeitslose dürfen künftig nichts dazuverdienen!

Österreich - Am 9. April 2025 kündigte Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer (ÖVP) auf einer Pressekonferenz neue Regelungen zur Geringfügigkeitsbeschäftigung in Österreich an. Die zentrale Änderung betrifft die Beschäftigungslage von Arbeitslosen: Künftig dürfen diese in vielen Fällen keine geringfügigen Jobs mehr annehmen. Hattmannsdorfer kritisierte die bestehende Regelung als „leistungsfeindlich“ und erklärte, dass das Hauptziel darin bestünde, Arbeitslose schneller in den Arbeitsmarkt zurückzuführen. Die Ministerin für Soziales, Korinna Schumann (SPÖ), unterstützt diese Initiative und hebt die derzeitige Stabilität des Arbeitsmarktes hervor, trotz der anhaltenden Rezession.

Die neuen Bestimmungen sehen jedoch Ausnahmen vor: Langzeitarbeitslose, ältere Arbeitnehmer in einem Zeitraum von sechs Monaten nach Verlust ihrer Anstellung sowie Personen, die bereits vor ihrer Arbeitslosigkeit geringfügig beschäftigt waren, dürfen auch weiterhin dazuverdienen. Diese Neuerungen sind Teil eines umfassenderen Plans, der auch Maßnahmen zur Förderung von Qualifizierungsangeboten umfasst, insbesondere in der Pflegebranche. Die demografische Entwicklung erfordert schließlich zusätzliche Arbeitskräfte in diesem Bereich.

Die Stabilität des Arbeitsmarktes

Obwohl die Wirtschaftslage in Österreich angespannt ist und fast 400.000 Menschen arbeitslos sind, wird der Arbeitsmarkt als erstaunlich stabil bezeichnet. Schumann hebt hervor, dass trotz dieser Herausforderungen mehr Maßnahmen ergriffen werden müssen, um gerade Geringqualifizierte, ältere Beschäftigte und Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen in den Arbeitsmarkt zu reintegrieren. Laut einem Bericht des WIFO zeigen Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik, dass eine moderate Verringerung der aggregierten Arbeitslosigkeit tatsächlich möglich ist.

Hattmannsdorfer wies auch auf die Notwendigkeit der qualifizierten Zuwanderung hin und forderte eine schnellere Anerkennung ausländischer Abschlüsse. Die bestehenden Förderungsprogramme, wie das Pflegestipendium, das darauf abzielt, 12.000 Stipendien zu vergeben, sollen fortgeführt werden, um die Branche zu unterstützen und eine bessere Qualifizierung zu erreichen. Auch Umweltstiftungen zur Ausbildung in umweltbezogenen Berufen sowie Förderungen für Frauen in den Bereichen Technik und Handwerk bleiben bestehen.

Maßnahmen für die Zukunft

Ein wichtiges Element der neuen Regelung ist die zukünftige Einfrierung der Geringfügigkeitsgrenze auf dem Niveau von 2025, das 551 Euro beträgt. Derzeit können Arbeitslose bis zu 1.800 Euro netto pro Monat hinzuverdienen, was als Hemmnis für eine Rückkehr in den regulären Arbeitsmarkt angesehen wird. Bildungsminister Christoph Wiederkehr (Neos) betont die Notwendigkeit zur Höherqualifizierung, da insbesondere die Arbeitslosenquote bei Menschen mit lediglich einem Pflichtschulabschluss über 21 Prozent liegt.

Insgesamt zielt die neue Regelung darauf ab, nicht nur die Beschäftigungslage zu verbessern, sondern auch die Qualifikation der Arbeitskräfte zu steigern, um den Herausforderungen der Zukunft besser begegnen zu können.

Für detaillierte Informationen zu den neuen Regelungen und den passenden Maßnahmen zur Arbeitsmarktintegration können Sie die Berichte von 5min.at, Die Presse und WIFO einsehen.

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Ort Österreich
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