Steuerrückzahlungen 2024: So profitieren Familien und Pendler jetzt!

Österreich - Im Jahr 2024 haben sich die steuerlichen Rahmenbedingungen für Arbeitnehmer und Familien in Österreich erheblich verbessert. Änderungen bei der Arbeitnehmerveranlagung versprechen höhere Steuerrückzahlungen. Nach Informationen von Kosmo.at können Arbeitnehmer und Pensionisten seit Anfang 2024 ihren Steuerausgleich beantragen. Ab März 2025 steht dieser Steuerausgleich allen Steuerpflichtigen offen, nachdem die Jahreslohnzettel beim Finanzamt eingereicht wurden.

Die Nachfrage nach Steuerausgleich hat aufgrund der gestiegenen Inflation sowie der erhöhten Absetzbeträge erheblich zugenommen. Besonders Familien profitieren von einem erhöhten Familienbonus, der es ermöglicht, hohe Rückzahlungen pro Kind zu erhalten. Ein wesentliches Merkmal ist die höhere Negativsteuer, die Personen mit geringem Einkommen zusteht; die Rückerstattung kann hierbei bis zu 1.331 Euro betragen.

Wichtige Absetzbeträge und Zuschüsse

Familienfreundliche Regelungen wie der Mehrkindzuschlag und der Kindermehrbetrag senken die steuerliche Belastung weiter. Der Mehrkindzuschlag wurde im Jahr 2024 auf 23,30 Euro pro Monat angehoben, während der Kindermehrbetrag auf 700 Euro steigt. Diese Absetzbeträge gelten für Alleinerziehende sowie Alleinverdiener, die mit der angepassten steuerlichen Unterstützung profitieren können, um ihre finanzielle Belastung zu reduzieren.

Zusätzlich stehen Pendlern auch wieder die ursprünglichen Pendlerpauschalen zu, da die vorherige Erhöhung nicht mehr gültig ist. Ein neuer Steuerausgleich-Rechner ermöglicht es den Steuerpflichtigen, ihre voraussichtlichen Gutschriften online zu berechnen und die Einreichung des Formulars kann über Steuer-Apps oder direkt beim Finanzamt erfolgen.

Einkommensgrenzen und Berechnungen

Für die Berechnung der Ansprüche und Rückerstattungen sind die Einkommensgrenzen wesentlich. Beispielsweise beträgt die Einkommensgrenze für Alleinverdiener im Jahr 2024 6.937 Euro. Für den Kindermehrbetrag gelten spezifische Obergrenzen, die sich je nach Anzahl der Kinder ändern. Im Jahr 2024 liegen diese beispielsweise bei 16.316 Euro für ein Kind und 19.816 Euro für zwei Kinder. Damit können Familien, die bestimmte Einkommensschwellen nicht überschreiten, von den steuerlichen Vorteilen besonders profitieren.

Die steuerlichen Entlastungen umfassen ebenfalls Unterhaltsabsetzbeträge, Werbungskostenpauschalen und Absetzbeträge für Kinderbetreuungskosten, die Bedingungen für das Absetzen erfordern. Besondere Unterstützung erfahren getrennte Eltern, von denen 70 % Anspruch auf steuerliche Vorteile haben und 45 % ihre Steuerlast senken konnten, wie Regionalsuche.at erläutert.

All diese neuen Regelungen und Anpassungen bieten eine erweiterte finanzielle Entlastung für Familien und schaffen Anreize für Arbeitnehmer, sich um ihre steuerlichen Vergünstigungen zu kümmern. Der durchschnittliche Steuerausgleich könnte die Rückzahlungen auf bis zu 1.000 Euro anheben, was gerade in Zeiten der Inflation eine spürbare Entlastung darstellt.

Für weitere Details zu den spezifischen Absetzbeträgen für niedrige Einkommen und zur Negativsteuer bietet die Webseite des BMF umfassende Informationen. Die Veranlagung für das Jahr 2024 kann ab März 2025 erfolgen, und es empfiehlt sich, die nötigen Schritte jetzt vorzubereiten.

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Ort Österreich
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