Zwei Wochen ohne Lohn: Oberösterreicher kämpft um 15.000 Euro!

Wels, Österreich - Ein Oberösterreicher sieht sich nach dem Ende seines Dienstverhältnisses mit einer unerwarteten Wartezeit auf sein Geld konfrontiert. Er hatte Anspruch auf knapp 15.000 Euro, doch 14 Tage nach seiner Kündigung war der Betrag noch nicht auf seinem Konto. Dies ist laut einem Bericht von 5min.at eine Situation, die für viele Arbeitnehmer in Österreich frustrierend sein kann.

Der Arbeitnehmer suchte daher Unterstützung bei der Arbeiterkammer (AK) Wels. Diese stellte fest, dass zu den ausstehenden 15.000 Euro auch die angesammelten Urlaubstage gehörten. Dank der Hilfe der AK erhielt der Betroffene schließlich die ihm zustehenden fast 15.000 Euro ausgezahlt. Solche Vorfälle werfen jedoch Fragen zur Rechtewahrung von Arbeitnehmern auf und verdeutlichen die Notwendigkeit umfassender Informationen.

Rechte der Arbeitnehmer

Oftmals verunsichern unklare Regelungen und Missverständnisse viele Arbeitnehmer. Laut der Arbeiterkammer gibt es eine Reihe von häufigen Irrtümern im Arbeitsrecht, die zu Unsicherheiten führen können. So ist es beispielsweise so, dass im Krankenstand die ersten drei Tage keine ärztliche Bestätigung erforderlich ist, es sei denn, der Arbeitgeber verlangt dies. Urlaub muss zudem zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber vereinbart werden, eine einseitige Entscheidung des Arbeitgebers ist nicht zulässig. Dies betont die Wichtigkeit, sich über seine Rechte zu informieren, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.

Darüber hinaus müssen Überstunden nur geleistet werden, wenn vertraglich dazu verpflichtet. Eine Ablehnung ist aus wichtigen persönlichen Gründen stets möglich. Auch sollte beachtet werden, dass eine Abmahnung nicht immer erforderlich ist, um entlassen zu werden; dies gilt nur in Ausnahmefällen. Die AK hebt hervor, dass unfaire Klauseln im Arbeitsvertrag zwar gelten, jedoch nicht gegen das Gesetz verstoßen dürfen.

Kündigungsfristen und Auflösungsmöglichkeiten

Ein weiteres wichtiges Thema sind Kündigungsfristen. Diese hängen in der Regel von der Dauer der Betriebszugehörigkeit ab. Bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber gelten folgende Fristen:

Dauer der Betriebszugehörigkeit Kündigungsfrist
1. und 2. Dienstjahr 6 Wochen
Ab 3. Dienstjahr 2 Monate
Ab 6. Dienstjahr 3 Monate
Ab 16. Dienstjahr 4 Monate
Ab 26. Dienstjahr 5 Monate

Bei einer einvernehmlichen Auflösung des Arbeitsverhältnisses gibt es keine festen Kündigungsfristen; das Dienstverhältnis endet zum vereinbarten Zeitpunkt. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollten sich hierbei an den Betriebsrat wenden, um überstürzte Entscheidungen zu vermeiden.

Für Arbeitnehmer, die selbst kündigen, besteht unabhängig von der Dauer des Arbeitsverhältnisses eine Kündigungsfrist von einem Monat. Längere Fristen sind möglich, solange sie die des Arbeitgebers nicht unterschreiten. Kündigungstermine sind in der Regel zum Monatsletzten oder zu einem vereinbarten Datum möglich.

Diese Informationen sind essentiell für Arbeitnehmer, um ihre Rechte zu kennen und zu verstehen, und sie verdeutlichen die wichtige Rolle der Arbeiterkammer in solchen Verhandlungen und Aufklärungsfragen.

Zusammengenommen wird deutlich, dass die Einhaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen für beide Seiten entscheidend ist. Nähere Informationen zu den Rechten der Arbeitnehmer finden sich auf den Webseiten der 5min.at sowie der Arbeiterkammer und zu neuen Kündigungsfristen für Arbeiter auf der Website der Arbeiterkammer.

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Vorfall Sonstiges
Ort Wels, Österreich
Quellen