Geschlechtsneutraler Streit: Aktivist verklagt Ryanair auf 5000 Euro!
Berlin, Deutschland - Ein deutscher Genderaktivist hat Ryanair wegen der fehlenden geschlechtsneutralen Anredeoption verklagt und fordert vor dem Zivilgericht Berlin ein Schmerzensgeld von 5000 Euro. Die Klage ist eine Reaktion auf seine Erfahrungen bei einer Online-Buchung im Oktober 2021 von Berlin nach Gran Canaria, bei der das System nur die Optionen „Herr“, „Frau“ oder „Fräulein“ anbot. Das Buchungssystem erzeugte eine Fehlermeldung, wenn keine dieser Optionen gewählt wurde, was der Aktivist als Eingriff in sein Persönlichkeitsrecht ansieht.
Der Rechtsstreit wird derzeit geführt, nachdem der Kläger in den Jahren 2023, 2024 und 2025 wiederholt bei Ryanair gebucht hat. Ryanair weist die Vorwürfe zurück und erklärt, dass die Anrede zur Buchungsabwicklung notwendig sei, ohne dabei sensible Daten zu speichern. Der Anwalt der Airline betont, dass keine konkrete Rechtsverletzung vorliege und das Unternehmen gesetzeskonform arbeite. Der Aktivist und Vorstandsmitglied im Bundesverband Trans* hatte bereits 2022 einen juristischen Erfolg gegen die Deutsche Bahn erzielt, die zur Einführung genderneutraler Ticketoptionen verpflichtet wurde.
Prozessaussetzung und mögliche Einigung
Interessanterweise wurde der Prozess gegen Ryanair vorübergehend ausgesetzt, was auf eine mögliche außergerichtliche Einigung hindeutet. Ryanair hat sich gesprächsbereit gezeigt, verweist jedoch auf internationale Standards und sicherheitsrelevante Abläufe, die im aktuellen Buchungssystem implementiert sind.
Parallel zu diesem Rechtsstreit sorgt eine Verfassungsänderung in Ungarn für Aufsehen, die nur die Geschlechter „Mann“ und „Frau“ anerkennt. Diese Entscheidung hat in der politischen Landschaft eine Kontroverse ausgelöst; die FPÖ bezeichnete sie als „wichtiges Zeichen der Normalität“ und lehnt die „links-woke Regenbogenideologie“ ab. Zudem wurde die Pride-Parade in Ungarn aus Gründen des Kinderschutzes untersagt, was von vielen als direkter Angriff auf LGBTQ+-Rechte angesehen wird.
Sprache und Geschlechtergerechtigkeit
Dieser Fall reiht sich in eine breitere Diskussion über geschlechtergerechte Sprache ein. Ein Leitfaden zur geschlechtergerechten Sprache, der in der dritten überarbeiteten Auflage von 2023 vorliegt, gibt verbindliche Regeln für das geschlechtergerechte Formulieren in deutschsprachigen Texten des Bundes vor. In diesem Leitfaden wird betont, dass Bundesbehörden verpflichtet sind, auf geschlechtergerechte Formulierungen zu achten. Dies geschieht mit dem Ziel, bestehende sprachliche Mittel situationsbezogen zu verwenden, um die Vorteile zu maximieren und Nachteile zu minimieren.
Insgesamt spiegelt der Rechtsfall gegen Ryanair nicht nur die individuellen Ansprüche des Klägers wider, sondern auch die gesellschaftliche Debatte, die um Fragen der Geschlechtsidentität und der angemessenen Ansprache entbrannt ist. Während einzelne Länder wie Ungarn Rückschritte bei den Rechten von LGBTQ+-Personen machen, setzen sich Aktivisten weltweit für einen fortschrittlicheren Umgang mit geschlechtlicher Identität und sprachlicher Gerechtigkeit ein.
Details | |
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Vorfall | Sonstiges |
Ursache | Eingriff in Persönlichkeitsrecht |
Ort | Berlin, Deutschland |
Schaden in € | 5000 |
Quellen |