Montran bringt SEPA-Sofortzahlungen in ganz Europa voran!

Europa - Montran, ein führender Anbieter von Zahlungssysteminfrastrukturen, hat seine Dienstleistungen für SEPA-Sofortzahlungen in ganz Europa erheblich erweitert. Diese Entscheidung, die am 8. April 2025 bekannt gegeben wurde, folgt auf erfolgreiche Implementierungen in mehreren europäischen Ländern, darunter Belgien, Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Bulgarien, Italien und Rumänien. Das Unternehmen zielt darauf ab, Geschäftsbanken dabei zu unterstützen, die Anforderungen der neuen EU-Verordnung über Echtzeitzahlungen zu erfüllen.

Die EU-Verordnung verlangt von den Banken in der Eurozone, dass sie ab Oktober 2025 sowohl SEPA-Sofortüberweisungen senden als auch empfangen können. Banken aus Nicht-Euro-Ländern haben bis Juli 2027 Zeit, sich entsprechend anzupassen. Montran erweitert sein Fachwissen und bietet maßgeschneiderte Beratungsdienste für Finanzinstitute an, um sicherzustellen, dass diese Anforderungen erfüllt werden.

Beratungsdienste und neue Technologien

Die Beratungsdienste von Montran umfassen die Auslegung der SEPA Instant-Dokumentation, die Analyse von Nachrichtenflüssen und Geschäftsregeln sowie die Durchführung von Workshop-Sitzungen und internen Schulungen. Darüber hinaus wird Unterstützung bei der Erstellung interner Prüfdokumentationen angeboten, die für die Umsetzung notwendig sind. So hat Montran bereits über 30 Banken bei der erfolgreichen Einführung von Sofortzahlungsprojekten unterstützt.

Das Montran Payments Gateway, das nun in ganz Europa verfügbar ist, bietet direkte Anbindungen an TIPS sowie an EBA RT1 und verschiedene nationale Sofortzahlungssysteme. Zu den wesentlichen Fähigkeiten dieses Gateways gehören die Unterstützung von Sofortzahlungssystemen in Euro und lokalen Währungen, Echtzeit-Überwachung und operative Dashboards sowie die Verarbeitung hoher Transaktionsvolumina von bis zu 10 Millionen pro Tag. Zudem ermöglicht die flexible Integration in bestehende Kern- und digitale Banksysteme eine nahtlose Anpassung an die neuen Anforderungen.

Regulatorische Anforderungen und Gebührenstruktur

Gemäß Artikel 5a der EU-Verordnung müssen Zahlungsdienstleister (PSPs) ihren Nutzern die Möglichkeit bieten, sofortige Überweisungen zu senden und zu empfangen. Alle Zahlungskonten müssen 24/7 für Sofortüberweisungen erreichbar sein. Besonderheiten gelten für PSPs in Nicht-Euro-Ländern, die eine Genehmigung benötigen, um Limits für sofortige Überweisungen festzulegen. Der Empfangsbestätigungstermin wird als der Moment angesehen, in dem die Zahlung beim PSP des Zahlers eingeht und muss binnen 10 Sekunden vom PSP verarbeitet werden.

Außerdem dürfen die Gebühren für sofortige Überweisungen nicht höher sein als die Gebühren für andere Überweisungen. Dienstleistungen, die unter Artikel 5c fallen, sind für die Nutzer kostenfrei. Ab dem 9. Januar 2025 müssen alle PSPs in Euro-Ländern sowie bis zum 9. Januar 2027 in Nicht-Euro-Ländern diese Anforderungen erfüllen.

Zusätzlich sind Zahlungsdienstleister verpflichtet, die Verifizierung des Zahlungsempfängers anzubieten, bevor eine Überweisung autorisiert wird. Bei fehlerhaften Überweisungen müssen sie sicherstellen, dass der Betrag zurückerstattet wird und das Konto wiederhergestellt wird. Diese Maßnahmen sind Teil eines umfassenden Rahmens, der darauf abzielt, die Sicherheit und Effizienz des Zahlungsverkehrs zu erhöhen, was umso wichtiger wird, je mehr Verbraucher und Unternehmen auf digitale Zahlungslösungen angewiesen sind.

Für weitere Informationen zu den Instant Payments und der zugrunde liegenden Regulierung können Interessierte die Webseite der Europäischen Zentralbank besuchen.

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Ort Europa
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