Klimaschutz im Fokus: Österreichs neues Verbot gegen Mode-Vernichtung!
Österreich, Land - Am 10. April 2025 wurden im Umweltausschuss bedeutende Anträge zur nationalen Umsetzung der EU-Ökodesign-Verordnung behandelt. Diese Vorschriften zielen darauf ab, eine nachhaltigere Zukunft in der Modeindustrie zu schaffen. Laut OTS wurde der Koalitionsantrag von ÖVP, SPÖ und NEOS zur unbürokratischen Umsetzung der Verordnung angenommen. Der Antrag der Grünen auf ein umfassendes Vernichtungsverbot von Neuwaren, insbesondere Textilien, wurde hingegen abgelehnt.
Die EU-Ökodesign-Verordnung, die bereits ein Vernichtungsverbot für unverkaufte Bekleidung vorsieht, verhält sich nicht nur zur Vernichtung von Neuwaren, sondern auch zur Lebensdauer und Reparierbarkeit von Produkten. Wie Tagesschau berichtet, strebt das EU-Parlament eine breite Unterstützung für diese Vorschläge an. Die Verordnung zielt insbesondere darauf ab, die negativen Umweltauswirkungen der „Fast Fashion“ zu reduzieren.
Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen
Im Ausschuss wurden auch Anträge der FPÖ und der Grünen zu Klimaschutzpolitik und CO2-Steuer behandelt, doch die FPÖ-Anträge wurden vertagt. Dies zeigt die anhaltenden Spannungen innerhalb der politischen Landschaft, wenn es um ökologische Maßnahmen geht. Die Grünen fordern zudem gesetzliche Regelungen zur Begrenzung des Bodenverbrauchs auf 2,5 Hektar pro Tag bis 2030 und schlagen ein Pfandsystem für Batterien vor. Laut den Grünen wurden im Jahr 2021 in Österreich 4,6 Millionen Kilogramm neuwertige Kleidung und Schuhe vernichtet.
Die EU hat als Teil ihrer Strategie zur Bekämpfung der Umweltauswirkungen auch die Einführung eines digitalen Produktpasses beschlossen. Dieser soll die Transparenz erhöhen und die Verbraucher über die Nachhaltigkeit verschiedener Produkte informieren. Marken der Mode- und Textilindustrie müssen sich auf umfassende Veränderungen und Berichterstattungsanforderungen einstellen, um den neuen Nachhaltigkeitsstandards gerecht zu werden, wie Sustain Fashion beschreibt.
Ziele und Herausforderungen der Verordnung
Die Verordnung hat darüber hinaus das Ziel, die Lebensdauer von Produkten zu verlängern und deren Reparierbarkeit zu verbessern. Im Mai 2023 einigten sich die EU-Mitgliedstaaten auf eine gemeinsame Verhandlungsposition. Um dies zu erreichen, sollen unter anderem Softwareupdates und Ersatzteile für Produkte über einen angemessenen Zeitraum verfügbar sein.
Mit derzeit nur 22 Prozent Wiederverwendungsrate von Schuhen und Bekleidung steht die EU vor enormen Herausforderungen. Diese Initiativen, unterstützt von verschiedenen europäischen Ländern, betonen das Ziel, die Musikindustrie nachhaltiger zu gestalten und die Umweltauswirkungen zu reduzieren. Es bleibt gespannt zu beobachten, wie sich diese Verordnungen auf die Modeindustrie und deren Praktiken auswirken werden.
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Vorfall | Umwelt |
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