Neuregelung der Kammerbeiträge: Endlich Entlastung für Unternehmen!
Laimgrubengasse 10, 1060 Wien, Österreich - Am 26. Februar 2025 stellte Elisabeth Götze, Wirtschaftssprecherin der Grünen, einen Antrag vor, der die Wirtschaftskammer verpflichtet, künftig für die Entlastung der Unternehmen zu sorgen und mehr Transparenz für ihre Mitglieder zu schaffen. Dieser Initiativantrag sieht eine gesetzliche Änderung vor, die es der Bundeskammer und den Landeskammern ermöglichen soll, ihre Aufgaben ab 2029 ausschließlich aus den Einnahmen der Kammerumlage 1 (KU1) zu finanzieren. Die Kammerumlage 2 (KU2) würde gestrichen. Götze betont die Notwendigkeit, den Kammerbeiträgen zu senken, um Unternehmen zu entlasten, und verdeutlicht zugleich die Abhilfe bei den Mehrfachzahlungen von Betrieben mit unterschiedlichen Gewerbescheinen. „Aktuell müssen etwa Salons, die Kosmetik, Fußpflege und Massagen anbieten, dreifach an den gleichen Fachverband zahlen“, erklärt sie. Diese Reform könnte gravierende Auswirkungen auf die bekanntlich hohen Lohnnebenkosten haben, die auch die Beschäftigung in den betroffenen Sektoren beeinflussen.
Des Weiteren berichtete Götze, dass die Wirtschaftskammern in den vergangenen Jahren erhebliche Rücklagen angesammelt haben, während der Ruf nach Erleichterungen in der Unternehmerlandschaft lauter wird. Zudem sollen neue Auskunftspflichten über die Finanzlage und die Berichterstattung über Beteiligungen und Subventionen eingeführt werden. Dies geschieht im Kontext der Rolle der Wirtschaftskammern als bedeutende Akteure in der österreichischen Politik, wie auch die Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) über die Finanzierung der verschiedenen Organisationen und die entsprechenden Umlagen informiert. So wird die KU1 von sämtlichen Mitgliedern erhoben, während die KU2 sich nach den ausgezahlten Bruttolöhnen richtet. Neu ist auch, dass jeder Teil der Kammerumlagen künftig eine Selbstberechnungsabgabe ist, die bis zum 15. des Folgemonats beim Finanzamt abgeführt werden muss, was die Komplexität für Unternehmer verringert und klare Fristen schafft, so berichtet wko.at.
Details | |
---|---|
Vorfall | Gesetzgebung |
Ort | Laimgrubengasse 10, 1060 Wien, Österreich |
Quellen |