Trinkgeld-Alarm: Kurt Egger fordert steuerfreies Trinkgeld für Mitarbeiter!

Köln, Deutschland - In der aktuellen Debatte um Trinkgelder hat Wirtschaftsbund-Generalsekretär Kurt Egger am 19. April 2025 ein wichtiges Statement abgegeben. Egger fordert, dass Trinkgelder steuerfrei sein sollten, um die Anerkennung für Mitarbeiter in der Gastronomie und in anderen Dienstleistungsberufen zu erhöhen. Dies könnte dazu beitragen, die Jobs in diesen Sektoren attraktiver zu gestalten und den Arbeitskräftemangel zu mildern. Er betont, dass Trinkgelder den Mitarbeitern zustehen sollten und nicht dem Finanzamt, was eine klare Botschaft in der Branche sendet.

Egger unterstützt auch die Aufforderung von WKÖ-Präsident Harald Mahrer nach einem steuer- und abgabenfreien Trinkgeld für das Gastgewerbe. Trinkgelder sind nicht nur eine monetäre Belohnung, sondern gelten auch als wichtiges Zeichen der Wertschätzung. Die angestrebte Steuerfreiheit würde dazu beitragen, die Leistungen der Beschäftigten angemessener zu würdigen.

Steuerliche Regelungen rund um Trinkgelder

Nach den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen sind Trinkgelder in vielen Branchen üblich und in der Regel steuerfrei. Es gibt dabei keine gesetzliche Freibetragsgrenze mehr, doch Trinkgelder in fünfstelliger Höhe können durchaus steuerpflichtige Einkünfte darstellen. Laut § 3 Nr. 51 EStG sind Trinkgelder, die freiwillig gegeben werden, regelmäßig steuerfrei und auch in der Sozialversicherung beitragsfrei. Diese Regelung gilt beispielsweise für das Hotel- und Gaststättengewerbe oder Friseure.

Wichtig zu erwähnen ist, dass Trinkgelder als Arbeitslohn gelten, es jedoch spezielle Ausnahmen gibt. Wenn der Arbeitgeber nicht informiert ist oder die Entgegennahme von Trinkgeldern untersagt, gelten diese als freiwillige Zahlungen. Bei bestimmten festen Bedienungszuschlägen oder Zuschlägen im Möbeltransportgewerbe ist jedoch der Lohnsteuerabzug zu beachten.

Auswirkungen aktueller Urteile

Aktuelle Urteile des Finanzgerichts Köln, die Zahlungen in Höhe von bis zu 1,3 Millionen Euro betrafen, verdeutlichen die Problematik der hohen Trinkgelder. Diese Beträge wurden als steuerpflichtiger Arbeitslohn eingestuft, was die Situation der Trinkgeldregelungen weiter kompliziert. Der Gesetzgeber hat die Freibetragsgrenze von 1.224 Euro bereits 2002 abgeschafft, jedoch mit dem Ziel, klarere Vorschriften zu schaffen und nicht um unlimitierte Trinkgelder zu ermöglichen.

Egger fordert nun unbürokratische Lösungen, die sowohl die Betriebe als auch die Mitarbeiter entlasten. Der Zugang zu solchen Regelungen könnte die moralische und finanzielle Belastung in der Branche verringern und dazu beitragen, die Arbeitsqualität langfristig zu verbessern.

Um die Entwicklungen in der Gastronomie und im Bereich der Trinkgelder weiter zu verfolgen, haben die Akteure der Branche ein verstärktes Interesse an transparenten und für alle Beteiligten verbindlichen Anforderungen formuliert.

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Ort Köln, Deutschland
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