Strabag klagt Deutschland: 335 Millionen Euro wegen Windpark-Desaster!

Washington D.C., USA - Strabag, ein österreichischer Baukonzern, hat vor einem US-Gericht Klage gegen Deutschland eingereicht. Die Forderung beläuft sich auf 335 Millionen Euro Schadenersatz, die sich aus gescheiterten Offshore-Windpark-Investitionen in der Nordsee ergeben. Der Konzern behauptet, dass diese Investitionen durch politische Entscheidungen Deutschlands erheblich entwertet worden seien. In der Klage wird insbesondere auf einen drastischen Wandel der gesetzlichen Rahmenbedingungen verwiesen, wobei Strabag im Vertrauen auf Stabilität investiert hatte. Laut vol.at argumentiert das Unternehmen, dass sich diese Bedingungen seit Mitte 2012 grundlegend verändert hätten.

Die Klage wird von den Tochterunternehmen Erste Nordsee-Offshore-Holding GmbH und Zweite Nordsee-Offshore-Holding GmbH eingebracht. Neben dem Hauptbetrag fordert Strabag auch Zinsen auf die Gesamtforderung. Zur Durchsetzung ihrer Ansprüche hat das Unternehmen das Bezirksgericht in Washington D.C. gewählt, da es hofft, auf internationalem Weg zu einer Einigung zu gelangen. Strabag beruft sich auf den Energiecharta-Vertrag (ECT), der 1998 in Kraft trat und Investoren Schutz bieten soll.

Rechtsstreit und Entscheidung des ICSID

Im Dezember letzten Jahres entschied das Internationale Zentrum zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten (ICSID) zu Gunsten von Strabag und setzte eine Schadensersatzzahlung in Höhe von rund 240 Millionen Euro zuzüglich Zinsen fest. Dennoch verwies das deutsche Wirtschaftsministerium im laufenden Verfahren auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs, welches den Energiecharta-Vertrag als gegen das Unionsrecht verstoßend einstuft. Strabag hat bisher keine Antwort von der deutschen Bundesregierung erhalten, betont jedoch ihre Bereitschaft für Gespräche, wie Spiegel berichtet.

Die NGO Attac hat das Vorgehen der Strabag kritisiert und fordert den Ausstieg Österreichs aus dem Energiecharta-Vertrag. In diesem Kontext ist zu beachten, dass die EU im Mai 2024 den Austritt aus dem ECT beschloss, Österreich diesem jedoch bislang nicht gefolgt ist.

Hintergrund des Energiecharta-Vertrags

Der Energiecharta-Vertrag verfolgt das Ziel der multilateralen Zusammenarbeit im Energiebereich zur Förderung der Energiesicherheit und wettbewerbsfähiger Energiemärkte. Die wichtigsten Grundsätze des Vertrags beinhalten den Schutz von Investitionen, Handelsregeln für Primärenergieträger sowie Regelungen zur Streitbeilegung. Dabei wird auch die Souveränität der Länder über ihre Energieressourcen betont. Informationen zu diesem Vertrag finden sich auf EUR-Lex.

Diese Situation verdeutlicht die aktuellen Spannungen im Bereich der internationalen Energiepolitik sowie die Einflussnahme politischer Entscheidungen auf Investitionen in nachhaltige Energieprojekte. Die Klage von Strabag könnte weitreichende Konsequenzen für die Beziehungen zwischen Österreich, Deutschland und den USA haben.

Details
Vorfall Sonstiges
Ursache gescheitertes Offshore-Windpark-Investment
Ort Washington D.C., USA
Schaden in € 335000000
Quellen