Österreichs Frauenquote: Jetzt 50% in Staatsbetrieben bis 2029!

Österreich - Österreichs Regierung hat heute, am 16. April 2025, angekündigt, die Frauenquote in staatsnahen Betrieben signifikant von 40 auf mindestens 50 Prozent zu erhöhen. Dieses ambitionierte Vorhaben zielt darauf ab, mehr Frauen in Entscheidungspositionen zu integrieren und soll im Jahr 2029 in vollem Umfang umgesetzt werden. Die Regelung betrifft Unternehmen, an denen der Bund zu mindestens 50 Prozent beteiligt ist, und bezieht sich auf die Mitglieder der Aufsichtsräte, die direkt vom Bund entsendet werden. Frauenministerin Eva-Maria Holzleitner betont die Notwendigkeit dieser Maßnahme, um die Gleichstellung der Geschlechter in Führungspositionen zu fördern.

Im vergangenen Jahr betrug der durchschnittliche Frauenanteil in den Aufsichtsräten bereits 53 Prozent. Von den 53 betroffenen Unternehmen erfüllten 43 die bisherige Quote von 40 Prozent. Jedoch ist der Frauenanteil in vier Firmen nach wie vor unter 25 Prozent, was auf bestehende Herausforderungen hinweist. Die NEOS haben den beschlossenen Schritt begrüßt, mahnen jedoch an, dass eine hohe Teilzeitquote von 77 Prozent bei Frauen im Bund darauf hinweist, dass gesellschaftliche Veränderungen erforderlich sind, um Gleichstellung zu erreichen. Die Grünen fordern eine Ausweitung der Maßnahme auf alle börsenorientierten Unternehmen.

Reaktionen auf die Frauenquote

Die Reaktionen auf die neue Regelung sind unterschiedlich. Während die NEOS und die Grünen klar für die Maßnahmen eintreten, lehnt die FPÖ die Frauenquote ab. Diese argumentiert, dass sich Frauen durch Leistung und Kompetenz ohne Quotenregelungen durchsetzen sollten. Dies spiegelt die Debatte um Geschlechterquoten wider, die nicht nur in Österreich, sondern auch international geführt wird.

Ein Blick über die Landesgrenzen zeigt, dass auch in Deutschland seit 2016 eine verbindliche Geschlechterquote von 30 Prozent für die Aufsichtsräte börsennotierter und paritätisch mitbestimmter Unternehmen gilt. Dort müssen freie Posten an Frauen vergeben werden, bis die Quote erreicht ist; andernfalls bleibt der Platz unbesetzt, was als „leerer Stuhl“ bezeichnet wird. In Norwegen, einem Vorreiter in diesem Bereich, wurde bereits 2003 eine Quote von 40 Prozent für Aufsichtsräte staatlicher und börsennotierter Unternehmen eingeführt, die durch strikte Sanktionen bei Nichterfüllung ergänzt wird.

Internationaler Kontext

Insgesamt haben in Europa zehn Länder gesetzliche Geschlechterquoten implementiert, während elf Länder Empfehlungen zur Geschlechterdiversität in ihren Corporate Governance Codes aufgenommen haben. Zum Beispiel fordern Schweden, Finnland und Dänemark eine verstärkte Geschlechtergleichstellung, ohne jedoch strikte gesetzliche Vorgaben zu machen. In 21 europäischen Ländern gibt es einen Satz zur Geschlechtergleichstellung im Corporate Governance Code, während andere Länder, wie Malta und Zypern, keine Quotenregelungen oder geschlechterspezifischen Vermerke im CGC aufweisen.

Die Entwicklung der Frauenquote in Österreich könnte somit nicht nur nationale, sondern auch internationale Impulse für die Gleichstellung der Geschlechter in Führungsetagen setzen. Die Regierung steht vor der Herausforderung, diesen Wandel voranzutreiben und gleichzeitig die verschiedenen Standpunkte innerhalb der politischen Landschaft zu berücksichtigen.

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Vorfall Gesetzgebung
Ort Österreich
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