Strabag klagt auf über 350 Millionen Euro gegen Deutschland – der Streit eskaliert!

Washington, D.C., USA - Der Baukonzern Strabag plant, einen Schiedsspruch über 241 Millionen Euro gegen Deutschland vor einem US-Bezirksgericht in Washington, D.C. durchzusetzen. Dies ist das Ergebnis eines Verfahrens, in dem Strabag Schadensersatz für ihre Investitionen in Windkraftanlagen in der Nordsee verlangt. Max Hollweg von Attac Österreich kritisiert, dass die Klage gegen geltendes EU-Recht verstoße. Der Schiedsspruch wurde aufgrund des Energiecharta-Vertrages (ECT) erwirkt, welcher strittige Investitionsfragen regelt.

Neben den 241 Millionen Euro Schadensersatz hat das Schiedsgericht auch 92,5 Millionen Euro an Zinsen sowie Anwaltskosten zugesprochen, was die Gesamtsumme auf fast 350 Millionen Euro anhebt – fast das Dreifache der ursprünglichen Investition von 122 Millionen Euro. Strabag hatte zudem bereits erfolgreich vor dem deutschen Bundesverfassungsgericht eine Entschädigung von drei Millionen Euro erstritten.

Rechtslage und EU-Richtlinien

In einem bedeutenden Urteil im Jahr 2021 stellte der Europäische Gerichtshof fest, dass Schiedsgerichts-Klagen von EU-Unternehmen gegen EU-Mitgliedsstaaten unzulässig sind. Die EU-Staaten halten zudem den ECT innerhalb der Union für nicht anwendbar. Trotz dieser rechtlichen Rahmenbedingungen setzen private Schiedsgerichte auf ihren eigenen Urteilen und verlangen weiterhin Entschädigungszahlungen von Staaten.

Deutschland hat auf den aktuellen Schiedsspruch von Strabag bislang nicht reagiert und es droht die Einziehung deutscher Vermögenswerte in den USA. Es ist bemerkenswert, dass Deutschland bereits seinen Austritt aus dem ECT beschlossen hat. Im Gegensatz dazu hat Österreich diesen Schritt noch nicht vollzogen. Im Mai 2024 beschloss die EU, ebenfalls aus dem ECT auszutreten, um fossilen Konzernen nicht länger die Möglichkeit zu geben, Staaten wegen Klimaschutzmaßnahmen zu verklagen.

Globale Entwicklungen im Investitionsschutz

Die Problematik von Paralleljustiz zeigt sich nicht nur in Europa. Die USA haben beschlossen, in zukünftigen Handelsverträgen keine Paralleljustiz mehr zu verhandeln, zu der auch der ECT gehört. Dies ist Teil eines größeren Trends, den auch Länder wie Südafrika und Brasilien verfolgt haben, die sich aus Investitionsabkommen mit ISDS-Klauseln zurückgezogen haben. Zudem plant Indien, ähnliche Schritte zu unternehmen, während Indonesien Verträge mit ISDS-Klauseln auslaufen lassen möchte.

Der Handelsblock Mercosur schloss ISDS vollständig aus, was die wachsende Skepsis gegenüber solchen Regelungen unterstreicht. Diese Veränderungen stehen jedoch im Gegensatz zu den EU-Handelsabkommen, in denen weiterhin auf Paralleljustiz und Schiedsverfahren gesetzt wird. Trotz der kritischen Entwicklungen versucht das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, modernere und transparentere Regeln im Investitionsschutz zu etablieren, um fairere Bedingungen zu schaffen.

Insgesamt spiegelt der Fall Strabag die komplexen Herausforderungen und Schwierigkeiten im Bereich des Investitionsschutzes wider. Die rechtlichen Strukturen sind im Wandel, und sowohl Unternehmen als auch Staaten müssen sich auf neue Realitäten einstellen. Der Verlauf dieser Klage wird nicht nur für Strabag von Bedeutung sein, sondern auch für die künftige Regulierung und den rechtlichen Rahmen für internationale Investitionen.

Für weitere Informationen zu den rechtlichen Aspekten von Investitionsschutzverträgen können Leser die Artikel auf OekoNews und das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz besuchen. Weitere Informationen finden Sie unter OekoNews und BMWK.

Details
Vorfall Rechtsstreit
Ort Washington, D.C., USA
Schaden in € 350000000
Quellen