Chaos in Wien: Autofahrer bedroht Kellnerin mit Messer nach Crash!
Wien, Österreich - Am 18. April 2025 freundete sich eine gefährliche Situation in einem Wiener Schanigarten an, als ein 22-Jähriger mit seinem Auto gegen die Einfassung des Lokals fuhr. Das Incident geschah gegen 7:00 Uhr, als der Mann mit seinem Pkw in den Schanigarten raste und dabei eine Kellnerin beleidigte, die ihn zur Rede stellte. Der Konflikt eskalierte schnell, als der Fahrer ein Springmesser zog und die Kellnerin bedrohte. Nachdem er den Ort verlassen hatte, warteten bereits Polizisten auf ihn. Bei seiner Festnahme konnte jedoch kein Messer gefunden werden.
Die Polizei folgte dem 22-Jährigen und suchte möglicherweise nach der Tatwaffe, die jedoch nicht aufgefunden werden konnte. Stattdessen entdeckte man zwischen Getränkeautomaten Suchtgift, mutmaßlich Kokain, dessen Besitz dem Mann jedoch nicht nachgewiesen werden konnte. Der Verdächtige, der keine gültige Lenkberechtigung besitzt und unter einem waffenrechtlichen Verbot steht, wurde vorläufig festgenommen. Mehrere Anzeigen aufgrund von Verkehrsverstößen sowie wegen gefährlicher Drohung, Verstößen gegen das Waffengesetz und Suchtmittelgesetz wurden gegen ihn erstattet, doch er bleibt vorerst auf freiem Fuß.
Rechtliche Aspekte des Vorfalls
Der Vorfall wirft zahlreiche rechtliche Fragen auf, insbesondere hinsichtlich der Verwendung eines Fahrzeugs als potenzielles gefährliches Werkzeug. Wolfgang Rottwinkel diskutiert in der JA 2015 die Einordnung eines Fahrzeugs in diese Kategorie, wie in Klartext Jura erläutert. Gemäß § 224 I Nr. 2 des Strafgesetzbuches (StGB) ist ein gefährliches Werkzeug jeder Gegenstand, der in der Lage ist, erhebliche Verletzungen herbeizuführen. Das Bundesverfassungsgericht entschied, dass ein Personenkraftwagen nicht als „Waffe“ im Sinne des § 113 StGB gilt, jedoch kann die Einstufung als gefährliches Werkzeug weiterhin zutreffen.
Die rechtlichen Kriterien zur Einstufung sind dabei entscheidend. Nach dem StGB sind gefährliche Werkzeuge solche, die erheblichen Schaden anrichten können, unabhängig davon, ob dies tatsächlich der Fall ist. Das Beispiel eines „beschuhten Fußes“ beschreibt die Eignung und Verwendung des Werkzeugs in einem strafrechtlichen Kontext: je robuster der Schuh, desto gefährlicher dessen Anwendung. Dies bedeutet, dass auch ein Auto unter bestimmten Bedingungen als gefährliches Werkzeug bewertet werden kann, insbesondere wenn es als Drohmittel eingesetzt wird. Die Polizei und Gerichte müssen im Einzelfall entscheiden, ob die Umstände des Einsatzes des Fahrzeugs die Einstufung rechtfertigen, wie auf Juracademy dargestellt.
Die Eskalationsgefahr bei solchen Vorfällen ist besonders hoch, wenn waffenähnliche Gegenstände in die Handlung einfließen. Dadurch wird deutlich, dass sowohl der Einsatz des Fahrzeugs als auch das Ziehen eines Messers ernsthafte rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können. Es bleibt abzuwarten, wie die Ermittlungen in diesem Fall weiter verlaufen werden und welche rechtlichen Schritte gegen den Verdächtigen letztlich eingeleitet werden.
Details | |
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Vorfall | Drohung |
Ursache | Streit, Bedrohung |
Ort | Wien, Österreich |
Festnahmen | 1 |
Quellen |