Steiermark: Ökostrom-Potenzial von 46 Mio. kWh bleibt ungenutzt!

Steiermark, Österreich - Der Ausbau erneuerbarer Energien in der Steiermark kommt nur schleppend voran. Aktuelle Informationen zeigen, dass die steirische Landesregierung bislang keine notwendigen Maßnahmen zur Schaffung von Beschleunigungsgebieten für erneuerbare Energien ergriffen hat, obwohl die EU diese ab dem 1. Januar 2024 vorschreibt. Diese Gebiete müssen bis Mai 2024 festgelegt werden, um den steigenden Anforderungen an den Klimaschutz gerecht zu werden, wie ots.at berichtet.

Im Gebiet der Kleinwasserkraft könnte eine bedeutende Menge an zusätzlichem Ökostrom von 46 Millionen kWh durch 108 bisher ungenutzte Querbauwerke gewonnen werden, was genug Energie für rund 15.000 Haushalte liefern könnte. Momentan erzeugen bereits 700 Kleinwasserkraftwerke in der Region Strom für etwa 565.000 Haushalte.

Politische Perspektiven und Herausforderungen

Die steirische Landesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, bis 2030 40 % des Energiebedarfs aus heimischen, erneuerbaren Quellen zu decken. Dennoch fehlen bisher konkrete Maßnahmen zur Erreichung dieses Ziels. Der Geschäftsführer von Kleinwasserkraft Österreich, Ablinger, fordert daher eine deutliche Vereinfachung des Ausbaus erneuerbarer Energien durch eine Novelle des steirischen Bau-, Naturschutz- und Raumordnungsgesetzes. Diese Veränderungen könnten nicht nur den Ausbau beschleunigen, sondern auch die Kosten für Land und Gemeinden reduzieren.

Kleinwasserkraft wird zudem als wichtiger Konjunkturmotor für die Bauwirtschaft angesehen. Jede zusätzlich gewonnene Kilowattstunde aus erneuerbaren Quellen hilft, die Strompreise zu senken und die Wirtschaft zu entlasten. Kleinwasserkraft Österreich, die die Interessen der Branche vertritt, zählt rund 1.100 Mitglieder und trägt aktiv zur Einspeisung von insgesamt etwa 6,5 Terawattstunden CO2-freien Ökostroms in das österreichische Netz bei.

Europäische Vorgaben im Fokus

Ein weiterer maßgeblicher Schritt zur Förderung erneuerbarer Energien ist die Veröffentlichung der Renewable Energy Directive (REDIII) am 31. Oktober 2023, die am 20. November 2023 in Kraft trat. Diese Richtlinie verfolgt das ambitionierte Ziel, die EU-weit Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 % im Vergleich zu 1990 zu reduzieren. Im Rahmen des REPowerEU-Plans soll der Anteil erneuerbarer Energien am Bruttoendenergieverbrauch der EU bis 2023 mindestens 42,5 % betragen, besser 45 %. Eine entscheidende Neuerung der REDIII ist die Verpflichtung zur Erfassung von Gebieten, die für nationale Beiträge zum EU-Ausbauziel für erneuerbare Energien wichtig sind, wie kleinwasserkraft.at berichtet.

Diese Genehmigungsverfahren sollen in Beschleunigungsgebieten maximal 12 Monate dauern. Innerhalb der kommenden Monate müssen auch die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass erneuerbare Energien im überragenden öffentlichen Interesse liegen, was maßgeblich für die Planung neuer Projekte in der Steiermark von Bedeutung ist.

Umwelt- und Naturschutzaspekte

Die Integration von Umwelt- und Naturschutz in die Planung erneuerbarer Energien bleibt ebenfalls ein zentraler Punkt. Der Leitfaden zu Fischaufstiegshilfen, der 2021 überarbeitet wurde, zeigt die Bemühungen um umweltverträgliche Lösungen. Diese Überarbeitung folgte nicht nur wissenschaftlichen Erkenntnissen, sondern auch den kritischen Anmerkungen von Kleinwasserkraft Österreich. Der Leitfaden, welcher auf der Website des BMLRT zum Download verfügbar ist, stellt sicher, dass neue Typen von Fischaufstiegshilfen in die Bewertung integriert werden. Der Begleitbericht zu diesen Hilfen bietet zudem wichtige Informationen für die Eignungsbeurteilung, wodurch umweltfreundliche Projekte gefördert werden können.

Insgesamt steht die Kleinwasserkraft in der Steiermark an einem Wendepunkt. Mit einer Kombination aus rechtlichen, politischen und umwelttechnischen Maßnahmen könnte das beträchtliche Potenzial der erneuerbaren Energien realisiert werden, was nicht nur der Umwelt, sondern auch der Wirtschaft zugutekommen würde.

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Vorfall Sonstiges
Ort Steiermark, Österreich
Quellen