EU-Bürokratieabbau: Kleinbetriebe profitieren von neuen Reformen!
Laimgrubengasse 10, 1060 Wien, Österreich - Der 26. Februar 2025 markiert einen entscheidenden Fortschritt in der Reduzierung von Bürokratie in der EU. Die ÖVP-Europaabgeordneten Reinhold Lopatka und Angelika Winzig haben die heutige Einreichung der sogenannten Omnibus-Verordnung als überfällig bezeichnet. Diese Gesetzesänderung zielt darauf ab, die Bürokratiebelastung für Unternehmen zu verringern, insbesondere in Bezug auf das Lieferkettengesetz und die Nachhaltigkeitsberichtspflichten. „Ein wirtschaftlicher Aufschwung ist unsere Erfolgsgeschichte, und wir müssen sicherstellen, dass unser europäisches Lebensmodell auch in Zukunft tragbar bleibt“, erklärte Lopatka. Die Pläne sehen vor, bürokratische Auflagen insgesamt um 25 Prozent für alle Unternehmen und um 35 Prozent für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zu reduzieren, wie die Politiker von ots.at berichteten.
Gleichzeitig verfolgt die EU-Kommission mit einem neuen Maßnahmenpaket für nachhaltige Finanzierung das Ziel, mehr Kapital in nachhaltige Projekte zu lenken. Die Kommission hat bereits 2021 ein Gesetz verabschiedet, das durch die EU-Taxonomie sicherstellen soll, dass Investitionen in umweltfreundliche Technologien erfolgen, ohne dem Risiko von „Greenwashing“ ausgesetzt zu sein. „Die neuen Bestimmungen werden eine grundlegende Wende im Finanzwesen herbeiführen“, erklärte die Kommissarin Mairead McGuinness. Dieses Paket soll die Nachhaltigkeitsberichterstattung für Unternehmen verschärfen und etablierte Regeln verbessern, so dass zukünftig bis zu 50.000 Unternehmen in der EU detaillierte Standards einhalten müssen. Diese Entwicklungen zeigen, dass die EU entschlossen ist, eine Führungsrolle in der Schaffung eines nachhaltigen Finanzsystems einzunehmen, wie weltethos-institut.org analysiert hat.
Bürokratieabbau und nachhaltige Entwicklung
Durch die Anpassungen an den bürokratischen Vorgaben wird nicht nur der wirtschaftliche Druck von Unternehmen genommen, sondern auch deren Fähigkeit gefördert, nachhaltig zu wirtschaften und gleichzeitig den Herausforderungen der Klimakrise zu begegnen. In diesem Kontext hat die Kommission die Kriterien für nachhaltige Investitionsaktivitäten veröffentlicht, was den Investoren eine klare Orientierung bietet und dazu beiträgt, den Klimaneutralitätszielen der EU bis 2050 näherzukommen.
Details | |
---|---|
Vorfall | Gesetzgebung |
Ort | Laimgrubengasse 10, 1060 Wien, Österreich |
Quellen |