Maul- und Klauenseuche: Österreich nimmt Grenzkontrollen ernst!
Österreich, Land - Am 16. April 2025 konnten in Österreich bisher keine Fälle der Maul- und Klauenseuche (MKS) nachgewiesen werden. Dies vermeldet die Krone. Dennoch setzen das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMASGPK), das Bundesministerium für Inneres (BMI) und das Bundesministerium für Finanzen (BMF) präventive Maßnahmen ein, um die Ausbreitung der Seuche zu verhindern. Besonders am Osterwochenende wurden verstärkte Kontrollen durch Polizei und Zoll entlang der Ostgrenzen durchgeführt. Diese Maßnahmen konzentrierten sich auf Rückreiseverkehr, Tiertransporte sowie illegale Einfuhren tierischer Erzeugnisse wie Fleisch, Rohmilch und Gülle.
Neue Regelungen gelten für die Einfuhr von Klauentieren aus MKS-freien Gebieten in Ungarn und der Slowakei. Zukünftig dürfen die Tiere nur direkt vom Herkunftsbetrieb zu einem Bestimmungsbetrieb in Österreich transportiert werden. Die Tiere müssen klinisch gesund sein und ein negativer Nachweis auf das MKS-Virus, der mit einem PCR- oder ELISA-Test erbracht werden muss, ist erforderlich, wobei das Testergebnis nicht älter als 72 Stunden sein darf. Zudem ist eine siebentägige Quarantäne in vollständiger Isolation beim Einbringen in Haltungsbetriebe vorgeschrieben.
Strenge Vorgaben bei Einfuhr und Quarantäne
Die strengen Vorgaben setzen sich beim Anliefern an Schlachthöfe fort. So dürfen keine Kontakte zu anderen Tieren bestehen, und es muss entweder ein Quarantänestall genutzt oder die vollständige Abwesenheit anderer Tiere gewährleistet sein. Eine klinische Untersuchung durch amtliche Tierärzte ist ebenfalls vorgeschrieben, ebenso getrennte Schlachtung, Reinigung und Desinfektion nach der Schlachtung. Die Transportunternehmen sind verpflichtet, ihre Transportmittel zu reinigen und zu desinfizieren sowie ohne Zwischenstopp in den Herkunftsstaat zurückzukehren. Die Lko und das zuständige Ministerium fordern Tierhalter und Transportunternehmen auf, die neuen Regelungen strikt einzuhalten und Biosicherheitsmaßnahmen regelmäßig zu überprüfen.
Am 12. April 2025 wurde ein zweites Anpassungspaket der MKS-Verordnung veröffentlicht, das am 14. April 2025 in Kraft trat. Das Importverbot für bestimmte Produkte ist nun regional eingegrenzt und betrifft nur Sperrzonen in Ungarn und der Slowakei. Dies ist das Ergebnis der Maßnahmen der Veterinärbehörden in diesen beiden Ländern, die ergriffen wurden, nachdem der letzte Fall von MKS am 4. April 2025 gemeldet wurde. Die geographische Differenzierung der Seuchenlage auf EU-Ebene ermöglicht es, nur die betroffenen Regionen von Handelsrestriktionen zu belegen.
Übertragungswege und Symptome von MKS
MKS führt in der EU zu umfassenden Sperrregelungen, da der wirtschaftliche Schaden nicht nur durch die Erkrankung der Tiere selbst entsteht, sondern durch Handelsbeschränkungen und Absatzprobleme. Das MKS-Virus ist leicht übertragbar und kann durch direkten Kontakt zwischen Tieren sowie indirekt über Zwischenträger wie Fahrzeuge und Personen verbreitet werden. Die Inkubationszeit variiert je nach Tierart: Bei Schafen und Ziegen beträgt sie 1 bis 6 Tage, bei Rindern 2 bis 7 Tage und bei Schweinen 2 bis 12 Tage. Krankheitszeichen umfassen Blasenbildungen und Schleimhautablösungen an verschiedenen Körperstellen, wie dem Maul und den Klauen. Bei Schweinen kann schmerzhafte Lahmheit auftreten, während Schafe oft nur durch Lahmheit auffallen.
Das MKS-Virus überlebt monatelang in der Umwelt, was die Eindämmung der Krankheit erheblich erschwert. Der Tiergesundheitsdienst weist darauf hin, dass eine unverzügliche Meldung bei Verdacht auf MKS erforderlich ist, und der Amtstierarzt entsprechende Maßnahmen anordnen kann. Um die Risiken zu minimieren, sollten Tierhalter den Zukauf von Tieren und Transporte auf das Notwendigste beschränken, regelmäßige Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen einhalten und den Zutritt zu ihren Betrieben kontrollieren.
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Vorfall | Umwelt |
Ort | Österreich, Land |
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