Schock-Forderung: Mahrer verlangt abgabenfreies Trinkgeld für Kellner!
Wien, Österreich - In Wien sorgt die Forderung von Wirtschaftskammer-Präsident Harald Mahrer nach einer kompletten Steuer- und Abgabenbefreiung von Trinkgeldern in der Gastronomie und Hotellerie für Aufsehen. Mahrer argumentiert, dass Trinkgeld primär ein Zeichen der Anerkennung sei und nicht als Einkommen betrachtet werden sollte. Aktuell unterliegen Trinkgelder jedoch der Sozialversicherungspflicht, wobei die Pauschalen je nach Branche und Bundesland variieren.
Für Kellnerinnen und Kellner in Wien beträgt die Pauschale derzeit etwa 60 Euro pro Monat. Alles, was über diesen Betrag hinausgeht, wird voll besteuert. Diese Regelung hat durch Berichte über Nachforderungen der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) nach Prüfungen zusätzlichen Diskussionsstoff geliefert. Mahrer weist darauf hin, dass die Zunahme von Kartenzahlungen die Nachverfolgbarkeit von Trinkgeldern verbessert hat, was die Transparenz in der Branche erhöhen könnte.
Öffentliche Meinung und politische Reaktionen
Eine aktuelle Studie, durchgeführt zwischen dem 11. und 14. April 2025 mit 1.000 Teilnehmern, zeigt, dass 88 Prozent der Österreicher eine Abgabenfreiheit für Trinkgelder unterstützen. Zudem sind 87 Prozent der Befragten gegen eine steuerliche Belastung von Trinkgeldern. Die Umfrage verdeutlicht auch, dass die Hälfte der Befragten bei einer Besteuerung weniger Trinkgeld geben würde.
Politische Reaktionen auf Mahrers Forderung sind gemischt. Die Freiheitliche Partei (FPÖ) bezeichnet Mahrers Ansinnen als „übler ÖVP-Schmäh“ und weist darauf hin, dass eine Steuer- und Abgabenbefreiung im aktuellen Regierungsprogramm nicht erwähnt wird.
Komplexität der rechtlichen Rahmenbedingungen
Die rechtliche Behandlung von Trinkgeldern in der Gastronomie ist komplex. Trinkgelder können, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind, von der Einkommensteuer befreit sein, unterliegen jedoch trotz allem der Sozialversicherungspflicht. So müssen Trinkgelder freiwillig, in orts- und branchenüblicher Höhe und zusätzlich zum eigentlichen Entgelt gewährt werden, damit eine Steuerbefreiung möglich ist. Dennoch spielen die Sozialversicherungsbeiträge eine erhebliche Rolle.
Nicht alle Bundesländer haben einheitliche Trinkgeldpauschalen, was die Aufzeichnungspflichten für Arbeitgeber erschwert. In Wien wurde die letzte Trinkgeldpauschale für das Hotel- und Gastgewerbe bereits im Dezember 2005 festgelegt, ohne dass eine Anpassung an die Inflation oder zu den aktuellen Gegebenheiten erfolgte. Diese Diskrepanz zwischen den tatsächlich erhaltenen Trinkgeldern und den festgesetzten Pauschalen könnte langfristig zu einer verringerten Abgabenlast führen.
Arbeitgeber sind gefordert, die spezifischen Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten der jeweiligen Branche zu prüfen und sicherzustellen, dass alle rechtlichen Rahmenbedingungen eingehalten werden. Die Diskussion über die Zukunft der Trinkgelder in Österreich wird sicherlich auch in den kommenden Monaten an Bedeutung gewinnen.
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Ort | Wien, Österreich |
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