Kritik am Familiennachzug-Stopp: Rechte von Kindern in Gefahr!

Vienna, Österreich - Die Diskussion um den geplanten vorübergehenden Stopp des Familiennachzugs in Österreich gewinnt an Intensität. Ein neuer Gesetzesentwurf der Regierung sieht vor, dass ab Mitte Mai 2025 der Familiennachzug für mindestens ein Jahr ausgesetzt wird. Die Begutachtungsfrist für den Entwurf endet heute, am 10. April 2025. Zahlreiche prominente Organisationen, darunter UNHCR, UNICEF und das Rote Kreuz, üben scharfe Kritik an diesem Vorhaben, da sie befürchten, dass es die Rechte und Bedürfnisse von Kindern erheblich schwächen könnte, wie vienna.at berichtet.

Einige der zentralen Punkte des Gesetzesentwurfs beinhalten, dass Anträge auf Familiennachzug zwar weiterhin gestellt werden können, jedoch der Verlauf des Verfahrens gehemmt wird. Ausnahmen gelten nur für Kinder, die im Herkunftsland keine ausreichenden Bezugspersonen haben, sowie für vorgereiste Kinder und Jugendliche. Diese Einschränkung wird von vielen als problematisch angesehen, vor allem aus der Perspektive des Kindeswohls.

Kritik von Fachverbänden und NGOs

Das UNHCR warnt eindringlich vor den gravierenden Folgen dieser Regelung, insbesondere für Frauen und Kinder, die möglicherweise gezwungen werden, auf gefährlichere Fluchtwege zurückzugreifen. UNICEF hebt hervor, dass das Gesetz dem Kindeswohlvorrang und den grundlegenden Kinderrechten entgegensteht. Das Rote Kreuz äußert zudem Bedenken hinsichtlich der Notlage in Österreich und sieht Konflikte mit EU-Rechten als gegeben an, wie aus dem Bericht von meinbezirk.at hervorgeht.

Die Asylkoordination kritisiert den Stopp als „populistisches Ablenkungsmanöver“, das keine bestehenden Probleme löst und die Integration von Flüchtlingen erschwert. Auch die Volkshilfe äußert Widerspruch zur UN-Kinderkonvention und zur Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. Der Verfassungsdienst im Bundeskanzleramt hat sich hinsichtlich des Gesetzesentwurfs zurückhaltend gezeigt und sieht die Zuständigkeit für die Prüfung der EU-Konformität beim Innenministerium.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Familiennachzug hat in vielen Ländern, einschließlich Deutschland, einen hohen rechtlichen Stellenwert. Dort gilt der Nachzug in erster Linie für die Kernfamilie, also Ehegatten, minderjährige Kinder und in bestimmten Fällen die Eltern von minderjährigen Kindern. Drittstaatsangehörige müssen in der Regel einen gesicherten Aufenthaltsstatus und einen Nachweis über ihren Lebensunterhalt erbringen. Diese Regelungen sind in der neuen Debatte von Bedeutung, da sie die Grundlagen des Familiennachzugs, insbesondere in Krisensituationen, tangieren könnten, wie in den Informationen von integrationsbeauftragte.de beschrieben.

Der Bundesverwaltungsgerichtshof äußert zudem Bedenken, dass die mögliche Aussetzung des Verfahrens zu einer Mehrbelastung durch Säumnisbeschwerden führen könnte. Dies bestätigt die sorgsame Abwägung der rechtlichen und sozialen Implikationen, die solch ein Gesetzesentwurf mit sich bringt. Die kurze Begutachtungsfrist für den Entwurf wird in zahlreichen Stellungnahmen als problematisch empfunden, da sie wenig Raum für umfassende Diskussionen und Überlegungen lässt.

Details
Vorfall Gesetzgebung
Ort Vienna, Österreich
Quellen