Altbaumieten in Wien: Wie Sie zu viel zahlen und was Sie tun können!

Wien, Österreich - In Wien sind Altbau-Mieter:innen oftmals mit überhöhten Mietpreisen konfrontiert. Laut aktuellen Informationen von der KPÖ zahlen viele Mieter mehr als gesetzlich erlaubt. Die Mietervereinigung, Privatfirmen und die Arbeiterkammer bieten deshalb einen sogenannten „Mietencheck“ an, um die Legalität der verlangten Mieten zu prüfen. Insbesondere Barbara Urbanic, die KPÖ-Spitzenkandidatin, fordert eine umfassende Überprüfung der gesetzlichen Mietzins-Obergrenzen durch die städtischen Behörden. Sie fordert, dass die Beweislast für die Legalität des Mietzinses bei den Vermietern liegt, um eine fairere Mietpraxis zu fördern. OTS berichtet, dass Urbanic auch die bürokratischen Hürden kritisiert, die Mieter:innen daran hindern, ihre Rechte durchzusetzen.

Ein großes Problem sind häufig erhobene Lagezuschläge für Wohnungen in guten Lagen, die den Richtwertmietzins verdoppeln können. Urbanic sieht hierin eine inakzeptable Praxis und plädiert für stärkere Eingriffe in den Wohnungsmarkt. Dazu zählt etwa eine Infrastrukturabgabe, um einen Teil der Gewinne privater Investoren an die Steuerzahler:innen zurückfließen zu lassen. Sie hebt hervor, dass das Wohnen ein Grundbedürfnis ist, das nicht ausschließlich dem Markt überlassen werden sollte.

Wichtige Dienstleitungen für Mieter:innen

Die Arbeiterkammer (AK) Wien bietet ein neues und kostenloses Service namens AK Altbau-Mietencheck an. Dieses Service soll Mieter:innen unterstützen, die oft zu hohe Mietpreise zahlen, die gesetzlichen Vorgaben nicht einhalten. Rund zwei Drittel der privaten Altbau-Mietwohnungen in Wien haben einen Richtwertmietzins. Doch häufig halten sich Vermieter:innen nicht an die gesetzlichen Vorgaben, etliche Fehler bei Mietzinsvereinbarungen werden aufgrund der Unklarheiten des Gesetzes gemacht, was einer der Gründe dafür ist, dass Mieter:innen zu viel zahlen.

Die AK steht bereit, um Mieter:innen zu helfen, zu viel gezahlte Mieten zurückzuholen, auch durch gerichtliche Schritte. Ein Mietencheck kann hier ein erster Schritt sein, um Klarheit über die Rechtmäßigkeit der Mietverträge zu bekommen. Die Arbeiterkammer weist darauf hin, dass vor Abschluss eines Mietvertrags bei einer Beratungsstelle geklärt werden sollte, ob das Mietverhältnis dem Voll- oder Teilanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes (MRG) unterliegt oder ausgenommen ist.

Rechte und Pflichten im Mietrecht

Gemäß dem Mietrechtsgesetz (MRG) haben Mieter:innen und Vermieter unterschiedliche Rechte und Pflichten, die je nach Bereich variieren. Der Anwendungsbereich des MRG kann in drei Kategorien eingeteilt werden: den Vollanwendungsbereich, den Teilanwendungsbereich und die vollständige Ausnahme. Eine Faustregel besagt, dass Wohnungsmieten in vor dem Ende des Zweiten Weltkriegs errichteten Mehrparteienhäusern dem Vollanwendungsbereich des MRG unterliegen.

Im Vollanwendungsbereich bestehen sowohl Preis- als auch Kündigungsschutz, während im Teilanwendungsbereich nur Kündigungsschutz gegeben ist. Verträge, die einer vollständigen Ausnahme unterliegen, genießen keinen spezifischen Schutz. Eine erweiterte Erhaltungspflicht für vermietete Wärmebereitungsgeräte gilt seit 2015 auch für ältere Mietverträge, was Vermieter zusätzlich in die Verantwortung nimmt. Das Bundesministerium für Justiz macht darauf aufmerksam, dass diese Gesetze dazu beitragen können, Rechtssicherheit auf dem Wohnungsmarkt zu schaffen.

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Vorfall Sonstiges
Ort Wien, Österreich
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