Patente auf Braugerste: Gefahr für Vielfalt im Bierglas!
München, Deutschland - Der dänische Brauereikonzern Carlsberg hat Patente auf Gerstenpflanzen aus klassischer Züchtung und deren Verwendung zum Bierbrauen angemeldet. Dies stößt auf erhebliche Kritik von verschiedenen Organisationen und Brauereien in Europa. ARCHE NOAH, das Netzwerk Keine Patente auf Saatgut!, die Kärntner Privatbrauerei Hirt sowie die Bio-Brauerei Neumarkter Lammsbräu äußern Bedenken, dass solche Patente die Vielfalt in der Pflanzenzucht und im Bierangebot gefährden könnten. Besonders besorgniserregend ist die Ansicht von Dagmar Urban von ARCHE NOAH, die darauf hinweist, dass die Patentierung die verfügbaren Malzsorten und Biere erheblich verringern könnte.
Das Europäische Patentamt hat 2017 entschieden, dass auch durch Zufallsmutationen entstandene Veränderungen diesbezüglich patentierbar sein können. Dies wird als problematisch angesehen, da solche Patente die Entwicklung neuer Braugersten behindern können. Die betroffene Gerstensorte, die von Carlsberg patentiert werden soll, weist zufällige genetische Veränderungen auf, die ihre Eigenschaften verbessern, jedoch ohne den Einsatz gentechnischer Verfahren entstanden sind.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen
In Europa ist die Patentierung von Pflanzen, die aus herkömmlichen Züchtungsverfahren hervorgegangen sind, eigentlich verboten. Dennoch wird das Thema erneut aufgegriffen, da die Diskussion um die Regulierung von Patenten auf Saatgut an Fahrt gewinnt. Eine Anhörung zu diesem Thema findet am 25. März 2025 in München statt, bei der über das spezifische Patent EP2575433 von Carlsberg entschieden werden soll. Christoph Then vom Netzwerk Keine Patente auf Saatgut! fordert, dass zufällige Mutationen nicht als Erfindung gelten sollten und somit von der Patentierbarkeit ausgenommen werden.
Um die Folgen solcher Patente zu verstehen, ist es wichtig, die Mechanismen des Patentrechts in der Pflanzenzucht zu berücksichtigen. Aufwendungen für die Entwicklung neuer Pflanzensorten betragen im Durchschnitt 10-15 Jahre, wobei die Finanzierung über den Verkauf von Saatgut erfolgt. Patente bieten einen Schutz für technische Erfindungen, während Sortenschutz für die Pflanzensorte als Ganzes gilt. In der Schweiz beispielsweise sind Pflanzensorten selbst nicht patentierbar, was eine wichtige Voraussetzung für die Vielfalt in der Landwirtschaft darstellt.
Ein Aufruf zur Vielfalt
Die Initiative von ARCHE NOAH und den beteiligten Brauereien zielt darauf ab, die klassische Pflanzenzucht von der Patentierbarkeit auszunehmen. Eine solche Regelung ist bereits im österreichischen Patentgesetz verankert. Der Klimawandel verdeutlicht zudem die Notwendigkeit, Braugerstensorten weiterzuentwickeln, um eine stabile Rohstoffversorgung langfristig zu gewährleisten.
In Brüssel wird derzeit über ein neues EU-Saatgutrecht und die Regulierung der Neuen Gentechnik diskutiert. Angesichts der steigenden Anzahl an Patenten könnte es für Züchter immer schwieriger werden, neue Sorten zu entwickeln. Studien zeigen, dass im Allgemeinen keine direkten negativen Auswirkungen der Immaterialgüterrechte auf die Pflanzenzucht erwartet werden, jedoch gibt es zunehmende Bedenken über die Folgen zunehmender Patentierungen, insbesondere im Lichte der neuen gentechnischen Verfahren wie CRISPR/Cas9.
Die Debatte um Patente auf Braugerste und deren potenzielle Auswirkungen auf die Vielfalt im Bierangebot steht somit nicht nur im Zentrum des aktuellen Rechtsstreits, sondern ist auch Teil einer umfassenderen Diskussion über die Zukunft der Pflanzenzucht und deren Regulierung in Europa.
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Vorfall | Sonstiges |
Ort | München, Deutschland |
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