Schweineleid im Fokus: VGT darf SPAR endlich kritisieren!
Marxergasse 1a, 1030 Wien, Österreich - Ein aufsehenerregender Prozess steht bevor, der die Geflogenheiten der Lebensmittelindustrie ins Licht der Öffentlichkeit rückt. Der Handelsriese SPAR hat im Juli 2022 eine umstrittene Klage gegen den Verein gegen Tierfabriken (VGT) eingereicht. Diese Klage ist Teil einer sogenannten SLAPP-Klage (Strategic Lawsuit Against Public Participation), welche darauf abzielt, Kritiker zum Schweigen zu bringen. Die Einstweilige Verfügung (EV), die in den ersten beiden Instanzen erlassen wurde, verbot es dem VGT, SPAR mit dem Thema Schweineleid in Verbindung zu bringen. Diese Entscheidung wurde jedoch vom Obersten Gerichtshof (OGH) stark reduziert, was dem VGT erst nach 1 ½ Jahren wieder die Möglichkeit gab, die Praktiken von SPAR zu kritisieren, wie ots.at berichtete.
Am 20. Januar 2025, um 11:30 Uhr, wird der Prozess am Handelsgericht in Wien fortgesetzt. Er wird von zahlreichen Zeugen des VGT begleitet, darunter Obmann DDr. Martin Balluch. Die zentrale Frage, die dem Gericht vorgelegt wird, ist, inwiefern SPAR für das als grausam bezeichnete Schweineleid verantwortlich gemacht werden kann, das durch die Nutzung von Vollspaltenbodenhaltung entsteht. Dem Ergebnis des OGH zufolge darf SPAR nicht aus der Verantwortung entlassen werden, insbesondere da es als einer der größten Anbieter von Schweinefleisch in dieser Haltungsform agiert. Laut vgt.at sieht der VGT SPAR in der Verantwortung und fordert, dass die kritischen Stimmen zu diesen Praktiken wieder gehört werden dürfen.
Aktuelle Entwicklungen und Reaktionen
Die Entscheidung des OGH wird als entscheidender Schritt für die Tierrechtsbewegung betrachtet. DDr. Martin Balluch äußerte sich erleichtert über die Aufhebung der strengen Klagemöglichkeiten für SPAR und wies darauf hin, dass Händler Verantwortung für die Produktionsbedingungen ihrer Lebensmittel tragen. Das Argument von SPAR, dass man keine Tiere halte und daher nicht für Tierleid verantwortlich gemacht werden könne, wurde als absurd bezeichnet. Der VGT plant, auch weiterhin vehement gegen SPAR zu protestieren und erwartet, dass die Klage auf Unterlassung in naher Zukunft verhandelt wird. Der Prozess wird ohne Zweifel für weitere Kontroversen sorgen und ist von großer Bedeutung für den Diskurs über Tierschutz und Handel, wobei die Vorzeichen einer Neuordnung des Verständnisses von Verantwortung im Lebensmittelhandel deutlich werden.
Details | |
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Vorfall | Prozess |
Ort | Marxergasse 1a, 1030 Wien, Österreich |
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