CSU fordert mehr Transparenz und Service im Bad Neustädter Parken!

Bad Neustadt a. d. Saale, Deutschland -

Die CSU-Fraktion Bad Neustadt hat eine Diskussion über Transparenz und Serviceorientierung in der Parkraumbewirtschaftung im Stadtrat beantragt. Dieser Antrag wurde Anfang Januar 2025 bei Bürgermeister Michael Werner eingereicht. Bereits im Juli 2024 hatte die CSU einen Antrag gestellt, der zu kostenfreiem Parken in der Innenstadt führte. Momentan genießen Kunden vor der Marienapotheke 30 Minuten kostenfreies Parken.

Der neue Antrag resultiert aus zahlreichen Beschwerden über den Verkehrsüberwachungsdienst (VÜD), die bei den CSU-Stadträten eingegangen sind. Der CSU-Fraktionssprecher Bastian Steinbach betonte, dass es bei diesem Vorhaben nicht um Kritik am VÜD, sondern um konstruktive Lösungen gehe. Ziel ist es, die Expertise des Ordnungsamtes einzuholen und Diskussionen nicht in sozialen Medien abzuhalten.

Forderungen der CSU

In dem Antrag wird die Notwendigkeit hervorgehoben, gesetzliche Vorgaben einzuhalten und gleichzeitig die Willkommenskultur in der Innenstadt zu fördern. Die CSU möchte eine Balance zwischen geordneten Verkehrsverhältnissen und der Attraktivität der Innenstadt erreichen. Zudem sollen Probleme in den Stadtteilen, wie beispielsweise in Herschfeld, angesprochen werden.

Der Antrag verlangt eine Erläuterung des Ist-Zustands der Parkraumbewirtschaftung und des VÜD in einer Sitzung im Januar. Besonderer Fokus soll auf dem Umgang mit Kurzzeitparken und der Transparenz der Regelungen liegen. Um eine serviceorientierte Durchsetzung der Vorgaben zu gewährleisten, fordert die CSU Schulungsmaßnahmen für den VÜD und die Erarbeitung von Leitlinien zur Verbesserung der Transparenz und Verständlichkeit der Parkregelungen.

Darüber hinaus sollen Vorschläge zur Schaffung besserer Parkmöglichkeiten für Kurzzeitparker entwickelt und die Kommunikation zwischen Verwaltung, Gewerbetreibenden und Bürgern gestärkt werden. Eine geplante testweise Öffnung der Hohnstraße soll ebenfalls in die Überlegungen einbezogen werden.

Die Änderung der Parkgebührenverordnung in Bad Neustadt tritt am 01. November 2024 in Kraft. Ab diesem Datum ist teilweise kostenfreies Parken in der Innenstadt (innerhalb der Stadtmauer) und auf dem Parkplatz „Am Zollberg“ für 30 Minuten mit Parkscheibe möglich. Hierbei ist es untersagt, die Höchstparkdauer von 30 Minuten durch Weiterdrehen der Parkscheibe zu verlängern. Parkscheinautomaten in diesem Bereich werden ausgeschaltet und die Beschilderung entsprechend angepasst.

Die Regelung gilt auch für den Rathausplatz, während auf umliegenden Parkplätzen die ersten zwei Stunden kostenfrei sind. Nach den ersten zwei Stunden wird eine Gebühr von 0,50 € pro weiterer Stunde erhoben. Tagestickets kosten 3,00 € und Monatstickets 15,00 €. Auch für die kostenfreien zwei Stunden bleibt die Parkscheinpflicht bestehen; ein Ticket muss am Automaten gelöst werden, der für diese Zeit eine eigene Taste hat. Nutzer ohne gültiges Parkticket müssen mit einer Verwarnung rechnen.

Auf dem Festplatz Süd gelten fünf Stunden mit Parkscheibe, während am Campus die bisherigen Parkmodalitäten beibehalten werden.

Die Main-Post berichtete über die CSU-Anträge zur Parkraumbewirtschaftung.
Weitere Informationen zur Änderung der Parkgebührenverordnung finden Sie auf der Webseite der Stadt Bad Neustadt.

– Übermittelt durch West-Ost-Medien

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Vorfall Sonstiges
Ort Bad Neustadt a. d. Saale, Deutschland
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