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52 Millionen Euro für Gemeinden: NÖ stärkt finanzschwache Orte!

Niederösterreich, Österreich - Das Land Niederösterreich hat in einer Sitzung der Landesregierung beschlossen, 52 Millionen Euro für die kommunale Unterstützung bereitzustellen. Diese Mittel stammen aus den Bedarfszuweisungen I, die als Finanzkraftausgleich fungieren. Laut ots.at wurden die Gelder eingeführt, um insbesondere finanzschwache Gemeinden zu unterstützen und ihnen mehr Planbarkeit und Sicherheit zu bieten. Die Initiative geht auf Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner zurück und zielt darauf ab, die Partnerschaft zwischen dem Land und den Gemeinden zu stärken.

Diese bedarfsorientierten Finanzhilfen sind nicht nur ein wichtiges Instrument zur Unterstützung der Gemeinden, sondern auch ein Zeichen für die gleichmäßige Verteilung von Ressourcen im Land. Die Mittel sollen dazu beitragen, die alltäglichen Herausforderungen der Kommunen besser bewältigen zu können und deren finanzielle Stabilität zu sichern.

Antragsmodalitäten für Bedarfszuweisungen

Um in den Genuss dieser Finanzmittel zu gelangen, müssen die Gemeinden verschiedene Anträge stellen. noe.gv.at informiert darüber, dass Ansuchen für Bedarfszuweisungen II und III schriftlich bis zum 31. Dezember des Vorjahres bei der Abteilung Gemeinden des Amtes der NÖ Landesregierung eingereicht werden müssen. Ansuchen für Bedarfszuweisungen IV sind bis zum 31. Dezember des laufenden Kooperationsjahres einzureichen. Die Übermittlung der Anträge kann auch per E-Mail erfolgen.

Besondere Projekte, wie die „Güterwegeerhaltung“, erfordern eine andere Vorgehensweise. Hier ist die Aufnahme in das Ausbauprogramm der NÖ Agrarbezirksbehörde notwendig, sodass kein gesonderter Antrag bei der Abteilung Gemeinden gestellt werden muss. Für energiesparende Maßnahmen gibt es eigene Fristen und Antragsverfahren, die bis spätestens 30. September des laufenden Jahres erfolgen müssen.

Finanzierung der Gemeinden im größeren Kontext

Die finanzielle Unterstützung der Gemeinden durch Bedarfszuweisungen ist Teil eines größeren Netzwerks von Einnahmequellen, die notwendig sind, um die vielfältigen Aufgaben der Kommunen zu erfüllen. Wie der Österreichische Städtebund feststellt, stammen etwa 40 % der laufenden Einnahmen der Gemeinden aus Ertragsanteilen an gemeinschaftlichen Bundesabgaben. Wichtige Einnahmequellen sind zudem eigene Steuern wie die Kommunalsteuer und die Grundsteuer, ergänzt durch Gebühren und Entgelte.

Der Bereich der kommunalen Finanzen ist komplex und wird durch die Bundesabgabenordnung (BAO) wesentlich bestimmt. Hierbei spielen die Verhandlungen zum Finanzausgleichsgesetz eine entscheidende Rolle, die eine Vereinheitlichung der Landesabgabenordnungen mit der BAO zum Ziel hatten. Diese Einigung hat zu einer wesentlichen Verwaltungsvereinfachung für die Gemeinden geführt, was insbesondere für die Antragstellung von Bedarfszuweisungen von Bedeutung ist.

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Ort Niederösterreich, Österreich
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