Asylgesetz-Novelle: Kritiker sprechen von Täuschung und Rechtsbruch!
Kosmo, Österreich - Der Nationalrat hat am 26. April 2025 eine umstrittene Änderung des Asylgesetzes beschlossen, die den Familiennachzug für anerkannte Geflüchtete und subsidiär Schutzberechtigte erheblich einschränkt. Diese Novelle wurde mit den Stimmen der ÖVP-Grünen Koalition verabschiedet und sorgt für hitzige Diskussionen in der politischen Landschaft. In einem kurzen Überblick äußert sich FPÖ-Chef Herbert Kickl kritisch zu den Maßnahmen der Regierung und bezeichnet sie als ein Täuschungsmanöver, das an frühere politische Tätigkeiten erinnere.
Das neue Gesetz lässt es zu, dass direkte Angehörige Anträge auf Einreise zur Familienzusammenführung stellen können. Allerdings wird im Regelfall der Verfahrensverlauf ausgesetzt. Ein Grund für diese strengen Maßnahmen könnte die im Februar 2025 niedrig gehaltene Zahl von nur 60 Anträgen auf Familienzusammenführung sein, die möglicherweise auf verschärfte Prüfungen zurückzuführen ist. Darüber hinaus werden Anträge aus Syrien nicht einmal behandelt.
Kritik an den Maßnahmen
Kickl betont, dass die Einschränkungen beim Familiennachzug nicht nur unzureichend sind, sondern auch die Integrationschancen von Geflüchteten negativ beeinflussen. Amnesty International und das UN-Flüchtlingshilfswerk kritisieren diese Regelung als Verstoß gegen das Völkerrecht. Besonders Artikel 8 der Menschenrechtskonvention, der das Recht auf Familienleben garantiert, wird als rechtlich angreifbar angesehen, wenn Familienangehörige pauschal abgelehnt werden.
Die Regierung rechtfertigt die Maßnahmen mit der EU-Notfallklausel und bezeichnet sie als vorübergehende Entlastung, insbesondere für das Bildungssystem. Kickl hingegen fordert umfassendere Maßnahmen zur Bekämpfung illegaler Migration und warnt davor, dass sich die Regierung nicht mit den sinkenden Asylzahlen brüsten solle. Er verleiht seiner Meinung Ausdruck, dass die Herausforderungen durch einen hohen Zustrom illegaler Migranten zu einer Überforderung der Systeme führen.
Ein größerer europäischer Kontext
Die diskutierten Regelungen passen in einen größeren europäischen Kontext, in dem die Rechte von Asylsuchenden in mehreren EU-Mitgliedstaaten zunehmend eingeschränkt werden. Laut Institut für Menschenrechte berichten zahlreiche Quellen über Fälle von gewaltsamen Rückführungen von Asylsuchenden, ohne dass deren Asylgründe geprüft werden. Auch die Unterbringung von geflüchteten Familien in gefängnisähnlichen Lagern ist ein ernstes Problem.
Die geplante Reform auf EU-Ebene zielt angeblich darauf ab, Asylverfahren zu beschleunigen, doch es wird argumentiert, dass diese Regelungen von menschenrechtlichen Grundprinzipien abweichen. Schutzsuchende aus Ländern mit niedrigen Anerkennungsquoten müssen beschleunigte Grenzverfahren durchlaufen und gelten an den EU-Außengrenzen zuerst als nicht eingereist, obwohl sie europäischen Boden betreten haben.
Diese gesetzlichen Regelungen und die damit verbundene Entschlossenheit, die Asylverfahren zu beschleunigen, werfen grundlegende Fragen über den Respekt der EU für Menschenrechte und die menschenwürdige Behandlung von Flüchtlingen auf. Dabei bleibt die Bekämpfung von Kettenabschiebungen in Herkunftsländer eine Herausforderung, die gegen den Non-Refoulement-Grundsatz verstößt und zeigt, wie umfassend die Problematik in der europäisch-asylpolitischen Debatte gewachsen ist.
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Ort | Kosmo, Österreich |
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