Datum: 3.04.2025 - Source 1 (https://www.5min.at/5202504031155/geld-nicht-bekommen-oesterreicher-wundern-sich-wo-290-euro-bleiben/): - Veröffentlichung des Artikels: 3. April 2025
- Versand der Klimabonus-Briefe abgeschlossen
- Letzte Welle der Bonuszahlung beendet
- Viele Österreicher haben den Klimabonus noch nicht erhalten
- Anspruch auf Klimabonus muss aktiv geltend gemacht werden, wenn das Geld nicht im Herbst 2024 oder Frühjahr 2025 erhalten wurde
- Voraussetzungen für den Erhalt des Klimabonus:
- Mindestens 183 Tage Hauptwohnsitz in Österreich
- Weniger als 183 Tage im Gefängnis oder in Haft
- Bei nicht-österreichischer Staatsbürgerschaft: mindestens 183 Tage mit positivem Aufenthaltsstatus
- Anspruchsberechtigte können den Klimabonus online beantragen, wenn sie das Geld nicht erhalten haben
- Mögliche Gründe für den fehlenden Erhalt: Versäumnis bei der Zustellung des Briefes
- Offene Ansprüche aus den Vorjahren:
- 2022: bis zu 500 Euro
- 2023: bis zu 220 Euro
- Ende Februar 2025: über 100.000 offene Ansprüche aus beiden Jahren
- Klimabonus 2024: bis zu 290 Euro, abhängig von der Gemeinde
- Auszahlung des Klimabonus 2025 wurde aus Kostengründen eingestellt, keine weitere Auszahlung im Herbst 2025
Source 2 (https://www.klimabonus.gv.at/fragen-und-antworten/): - Der Klimabonus wird einmal pro Jahr ausgezahlt, unabhängig von Staatsbürgerschaft und Alter.
- Voraussetzungen für die Auszahlung:
- Möglichkeit 1: Überweisung auf ein Konto
- Kontodaten müssen aktuell und verfügbar sein.
- Überweisung erfolgt, wenn:
- Aktuelle Bankverbindung auf FinanzOnline angegeben ist.
- Familienbeihilfe für Kinder auf das Konto überwiesen wird.
- Pension auf das Konto überwiesen wird.
- Kontodaten können auf FinanzOnline überprüft und aktualisiert werden.
- Aktuelle Kontodaten sind solche, die in den letzten 3 Jahren aktualisiert wurden oder auf die in den letzten 3 Jahren eine staatliche Überweisung eingegangen ist.
- FinanzOnline ist eine Plattform zur Online-Übermittlung von Anträgen und Formularen an das Finanzamt.
- Anmeldung zu FinanzOnline erfordert einen Login-Code, Bürgerkarte oder Handysignatur, die beim Finanzamt beantragt werden können.
- Möglichkeit 2: Klimabonus per Post als RSa-Brief
- Personen ohne aktuelle Bankverbindung erhalten den Klimabonus in Form von Gutscheinen per RSa-Brief.
- RSa-Brief ist ein behördlicher Brief, der persönlich übergeben wird.
- Bei Abwesenheit kann der Brief mit Ausweis und Abholschein im Postamt abgeholt werden.
- Eine Vollmacht kann erteilt werden, um einer anderen Person im Haushalt die Abholung des RSa-Briefs zu ermöglichen.
- Vollmacht ist nur bei Zustellung am Wohnort gültig, nicht für Abholung in einer Postfiliale.
Source 3 (https://www.klimabonus.gv.at/): - Auszahlung des Klimabonus 2024 abgeschlossen.
- Klimabonus-Brief muss bis Ende der Frist bei der Post abgeholt werden; Kontaktformular für Rückfragen verfügbar.
- Gründe für keinen Erhalt des Klimabonus 2024:
- Gerichtliche oder behördliche Haft oder freiheitsentziehende Maßnahme über 183 Tage.
- Nichterfüllung der Grundvoraussetzung: 183 Tage Hauptwohnsitz in Österreich und positiver Aufenthaltstatus bei nicht-österreichischer Staatsbürgerschaft.
- Anspruch auf Klimabonus 2022, 2023 oder 2024 bleibt bestehen, unabhängig von Diskussionen über Abschaffung.
- Klimabonus setzt sich aus zwei Teilen zusammen:
- Sockelbetrag: 145€ für alle Anspruchsberechtigten 2024.
- Regionalausgleich: 50€, 100€ oder 145€, abhängig von der Infrastruktur und dem Hauptwohnsitz.
- Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre erhalten die Hälfte des Betrags; mobilitätseingeschränkte Personen erhalten den höchsten Regionalaufschlag.
- Klimabonus ab einem steuerlichen Jahreseinkommen von mehr als 66.612 Euro zu versteuern (ca. 6.660 Euro brutto monatlich).
- Auszahlung erfolgt direkt aufs Konto für Personen mit regelmäßigen staatlichen Zahlungen oder aktualisierten Kontodaten bei FinanzOnline.
- Alternativ wird der Klimabonus als Gutschein per Post versendet, wenn keine aktuellen Kontodaten vorliegen.
- RSa-Brief wird persönlich übergeben oder kann mit Lichtbildausweis abgeholt werden; Vollmacht für Abholung durch volljährige Person möglich.
- Gutscheine können in vielen Geschäften in Österreich eingelöst oder bei Bankpartner in Bargeld abgelöst werden.
- Unternehmen können sich als Akzeptanzpartner für Klimabonus-Gutscheine registrieren.
https://www.5min.at/5202504031155/geld-nicht-bekommen-oesterreicher-wundern-sich-wo-290-euro-bleiben/
https://www.klimabonus.gv.at/fragen-und-antworten/
https://www.klimabonus.gv.at/
". Don't add the title at the beginning of the created content. Write it as if you want to inform the readers about who, what, when, where, why and how. Dont exceed 120 characters. Style: Maintain a professional level of formality suitable for a newspaper, but avoid overly complex language to ensure the content is accessible to a wide audience. Include keywords related to the news event and phrases likely to be used by readers searching for information on the topic. Tone: While keeping the tone professional, use engaging language to capture the reader's interest without sensationalizing. Reply in plain Text without putting the meta-description into any quotes. Excerpt:">
Heute ist der 3.04.2025
Datum: 3.04.2025 - Source 1 (https://www.5min.at/5202504031155/geld-nicht-bekommen-oesterreicher-wundern-sich-wo-290-euro-bleiben/): - Veröffentlichung des Artikels: 3. April 2025
- Versand der Klimabonus-Briefe abgeschlossen
- Letzte Welle der Bonuszahlung beendet
- Viele Österreicher haben den Klimabonus noch nicht erhalten
- Anspruch auf Klimabonus muss aktiv geltend gemacht werden, wenn das Geld nicht im Herbst 2024 oder Frühjahr 2025 erhalten wurde
- Voraussetzungen für den Erhalt des Klimabonus:
- Mindestens 183 Tage Hauptwohnsitz in Österreich
- Weniger als 183 Tage im Gefängnis oder in Haft
- Bei nicht-österreichischer Staatsbürgerschaft: mindestens 183 Tage mit positivem Aufenthaltsstatus
- Anspruchsberechtigte können den Klimabonus online beantragen, wenn sie das Geld nicht erhalten haben
- Mögliche Gründe für den fehlenden Erhalt: Versäumnis bei der Zustellung des Briefes
- Offene Ansprüche aus den Vorjahren:
- 2022: bis zu 500 Euro
- 2023: bis zu 220 Euro
- Ende Februar 2025: über 100.000 offene Ansprüche aus beiden Jahren
- Klimabonus 2024: bis zu 290 Euro, abhängig von der Gemeinde
- Auszahlung des Klimabonus 2025 wurde aus Kostengründen eingestellt, keine weitere Auszahlung im Herbst 2025
Source 2 (https://www.klimabonus.gv.at/fragen-und-antworten/): - Der Klimabonus wird einmal pro Jahr ausgezahlt, unabhängig von Staatsbürgerschaft und Alter.
- Voraussetzungen für die Auszahlung:
- Möglichkeit 1: Überweisung auf ein Konto
- Kontodaten müssen aktuell und verfügbar sein.
- Überweisung erfolgt, wenn:
- Aktuelle Bankverbindung auf FinanzOnline angegeben ist.
- Familienbeihilfe für Kinder auf das Konto überwiesen wird.
- Pension auf das Konto überwiesen wird.
- Kontodaten können auf FinanzOnline überprüft und aktualisiert werden.
- Aktuelle Kontodaten sind solche, die in den letzten 3 Jahren aktualisiert wurden oder auf die in den letzten 3 Jahren eine staatliche Überweisung eingegangen ist.
- FinanzOnline ist eine Plattform zur Online-Übermittlung von Anträgen und Formularen an das Finanzamt.
- Anmeldung zu FinanzOnline erfordert einen Login-Code, Bürgerkarte oder Handysignatur, die beim Finanzamt beantragt werden können.
- Möglichkeit 2: Klimabonus per Post als RSa-Brief
- Personen ohne aktuelle Bankverbindung erhalten den Klimabonus in Form von Gutscheinen per RSa-Brief.
- RSa-Brief ist ein behördlicher Brief, der persönlich übergeben wird.
- Bei Abwesenheit kann der Brief mit Ausweis und Abholschein im Postamt abgeholt werden.
- Eine Vollmacht kann erteilt werden, um einer anderen Person im Haushalt die Abholung des RSa-Briefs zu ermöglichen.
- Vollmacht ist nur bei Zustellung am Wohnort gültig, nicht für Abholung in einer Postfiliale.
Source 3 (https://www.klimabonus.gv.at/): - Auszahlung des Klimabonus 2024 abgeschlossen.
- Klimabonus-Brief muss bis Ende der Frist bei der Post abgeholt werden; Kontaktformular für Rückfragen verfügbar.
- Gründe für keinen Erhalt des Klimabonus 2024:
- Gerichtliche oder behördliche Haft oder freiheitsentziehende Maßnahme über 183 Tage.
- Nichterfüllung der Grundvoraussetzung: 183 Tage Hauptwohnsitz in Österreich und positiver Aufenthaltstatus bei nicht-österreichischer Staatsbürgerschaft.
- Anspruch auf Klimabonus 2022, 2023 oder 2024 bleibt bestehen, unabhängig von Diskussionen über Abschaffung.
- Klimabonus setzt sich aus zwei Teilen zusammen:
- Sockelbetrag: 145€ für alle Anspruchsberechtigten 2024.
- Regionalausgleich: 50€, 100€ oder 145€, abhängig von der Infrastruktur und dem Hauptwohnsitz.
- Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre erhalten die Hälfte des Betrags; mobilitätseingeschränkte Personen erhalten den höchsten Regionalaufschlag.
- Klimabonus ab einem steuerlichen Jahreseinkommen von mehr als 66.612 Euro zu versteuern (ca. 6.660 Euro brutto monatlich).
- Auszahlung erfolgt direkt aufs Konto für Personen mit regelmäßigen staatlichen Zahlungen oder aktualisierten Kontodaten bei FinanzOnline.
- Alternativ wird der Klimabonus als Gutschein per Post versendet, wenn keine aktuellen Kontodaten vorliegen.
- RSa-Brief wird persönlich übergeben oder kann mit Lichtbildausweis abgeholt werden; Vollmacht für Abholung durch volljährige Person möglich.
- Gutscheine können in vielen Geschäften in Österreich eingelöst oder bei Bankpartner in Bargeld abgelöst werden.
- Unternehmen können sich als Akzeptanzpartner für Klimabonus-Gutscheine registrieren.
https://www.5min.at/5202504031155/geld-nicht-bekommen-oesterreicher-wundern-sich-wo-290-euro-bleiben/
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https://www.klimabonus.gv.at/
". Don't add the title at the beginning of the created content. Write it as if you want to inform the readers about who, what, when, where, why and how. Dont exceed 120 characters. Style: Maintain a professional level of formality suitable for a newspaper, but avoid overly complex language to ensure the content is accessible to a wide audience. Include keywords related to the news event and phrases likely to be used by readers searching for information on the topic. Tone: While keeping the tone professional, use engaging language to capture the reader's interest without sensationalizing. Reply in plain Text without putting the meta-description into any quotes. Excerpt:">
Klimabonus 2025: Warum viele Österreicher 290 Euro nicht erhalten!
Veröffentlicht:
Autor: WOM
Österreich, Land - Am 3. April 2025 ist die letzte Welle der Auszahlung des Klimabonus in Österreich abgeschlossen. Dennoch zeigen sich viele Österreicher verwundert darüber, dass sie die erwartete Summe von bis zu 290 Euro nicht erhalten haben. Das Problem betrifft sowohl die Auszahlung der aktuellen Boni als auch offene Ansprüche aus den Vorjahren. Laut 5min haben über 100.000 Bürgerinnen und Bürger noch offene Ansprüche aus den Jahren 2022 und 2023, deren Höhe bis zu 500 Euro für 2022 und 220 Euro für 2023 betragen kann.
Der Klimabonus stellt eine Unterstützung dar, die einmal jährlich an alle Anspruchsberechtigten ausgezahlt wird, unabhängig von deren Staatsbürgerschaft oder Alter. Voraussetzung für den Erhalt des Bonus ist unter anderem, dass die Betroffenen ihren Hauptwohnsitz für mindestens 183 Tage in Österreich hatten. Zudem dürfen sie nicht länger als 183 Tage in Haft oder unter gerichtlicher Aufsicht gewesen sein. Für Menschen, die keine österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, gilt, dass sie einen positiven Aufenthaltsstatus vorweisen müssen.
Fehlende Auszahlung und Beantragung
Wenn die Auszahlung des Klimabonus im Herbst 2024 oder im Frühjahr 2025 nicht erfolgt ist, müssen Anspruchsberechtigte aktiv ihren Anspruch geltend machen. Bei den Ursachen für die fehlenden Auszahlungen können verschiedene Faktoren eine Rolle spielen, unter anderem die nicht erfolgreiche Zustellung des Bonusbriefs oder fehlende Aktualisierungen der Kontodaten. Die Betroffenen werden daher aufgefordert, ihre Daten auf der Plattform FinanzOnline zu überprüfen und gegebenenfalls zu aktualisieren. Dies kann notwendig sein, um eine Überweisung auf ein Konto zu ermöglichen, welches in den letzten drei Jahren für staatliche Zahlungen verwendet wurde.
Alternativ wird der Klimabonus auch in Form von Gutscheinen via RSa-Brief an jene Personen gesendet, die keine aktuelle Bankverbindung angegeben haben. Diese Briefe werden persönlich zugestellt oder können mit einem Ausweis und einem Abholschein in der Post abgeholt werden. Zudem besteht die Möglichkeit, eine Vollmacht zu erteilen, um die Abholung durch eine andere Person im Haushalt zu ermöglichen.
Klimabonus 2024 und 2025
Der Klimabonus 2024 setzt sich aus einem Sockelbetrag von 145 Euro und einem regionalen Ausgleich zusammen, der je nach Infrastruktur und Wohnort zwischen 50, 100 und 145 Euro variieren kann. Insbesondere mobilitätseingeschränkte Personen erhalten den höchsten Regionalaufschlag. Es ist zudem wichtig zu beachten, dass der Klimabonus ab einem steuerlichen Jahreseinkommen von mehr als 66.612 Euro versteuert werden muss.
Im Jahr 2025 wird jedoch keine weitere Auszahlung des Klimabonus stattfinden. Diese Entscheidung wurde aus Kostengründen getroffen, was die Diskussion um die Zukunft des Boni-Systems in Österreich anheizt. Unabhängig von dieser Entwicklung besteht der Anspruch auf den Klimabonus für die Jahre 2022, 2023 und 2024 weiterhin, wie auf der offiziellen Website klimasbonus.gv.at erläutert wird. Dort finden Interessierte auch weitere Informationen zu den Voraussetzungen, der Beantragung und den Möglichkeiten der Auszahlung.
Für Rückfragen und weitere Informationen stehen ein Kontaktformular sowie detaillierte FAQs auf der offiziellen Website des Klimabonus zur Verfügung (klimabonus.gv.at). Es bleibt zu hoffen, dass die offenen Ansprüche schnellstmöglich geklärt werden, damit alle Berechtigten die ihnen zustehenden Gelder erhalten können.