Meri Disoski fordert: Frauenquote allein reicht nicht für echte Gleichstellung!
Österreich - Am 16. April 2025 hat Meri Disoski, Frauensprecherin der Grünen, die Erhöhung der Frauenquote in Aufsichtsräten staatsnaher Unternehmen als einen Schritt in die richtige Richtung gewürdigt. Die neue Regelung sieht vor, dass künftig die Hälfte der vom Bund entsandten Mitglieder in diesen Aufsichtsräten Frauen sein soll. Trotz dieser Fortschritte unterstreicht Disoski, dass weitere Maßnahmen notwendig sind, um die noch bestehende geschlechtsspezifische Lohnlücke zu schließen. „Echte Gleichstellung erfordert mehr Transparenz, Verbindlichkeit und Gerechtigkeit“, betont sie in ihrem Statement, in dem sie auch die Notwendigkeit von verpflichtender Lohntransparenz fordert, um den finanziellen Nachteil von Frauen zu bekämpfen.
In Österreich erhalten Frauen im Durchschnitt monatlich weniger, als ihnen zusteht. Um gegen diese Ungerechtigkeit vorzugehen, schlägt Disoski vor, Lohntransparenz für Unternehmen mit mindestens 35 Mitarbeitenden einzuführen. Diese Maßnahme könnte laut ihrer Auffassung positive Effekte für viele Frauen in Österreich haben. Disoski hat ein entsprechendes Anliegen als wichtige frauenpolitische Sofortmaßnahme eingebracht. Damit sollen auch die Vorgaben der EU-Richtlinie „Women on Boards“ vollständig umgesetzt werden, die eine verbindliche Frauenquote in Aufsichtsräten und Vorständen börsennotierter Unternehmen fordert.
Neue EU-Vorschriften zur Lohntransparenz
Ein zentraler Bestandteil dieser Richtlinie ist, dass Beschäftigte das Recht haben, Auskunft über die durchschnittlichen Entgelthöhen, aufgeschlüsselt nach Geschlecht, für gleichwertige Arbeit zu verlangen. Arbeitgeber müssen zudem in Stellenausschreibungen (bei Unternehmen mit mehr als 100 Beschäftigten) über das Einstiegsentgelt oder die Entgeltspanne informieren. Fragen zur Lohnentwicklung von Bewerbern sind künftig unzulässig. Diese Regelungen sollen dazu beitragen, Lohndiskriminierungen zu verringern und den Opfern von Lohndiskriminierung Rechte auf Entschädigung und Nachzahlungen zu gewähren.
Die Relevanz für Deutschland und die EU
Die Annahme der Entgelttransparenz-Richtlinie gilt als starkes Signal für Frauen in Europa. Die Bundesfrauenministerin Lisa Paus hebt hervor, dass diese Regelungen schnell in nationales Recht umgesetzt werden. In Deutschland liegt das geschlechtsspezifische Lohngefälle sogar bei durchschnittlich 18 Prozent. Arbeitgeber mit mehr als 250 Beschäftigten müssen bereits jetzt jährlich über das Lohngefälle berichten, während kleinere Unternehmen (zunächst solche mit mehr als 150 Beschäftigten) alle drei Jahre berichten müssen.
Die Richtlinie, die im Amtsblatt der EU veröffentlicht wird, erfordert von den Mitgliedsstaaten, bis spätestens Juni 2026 starke Transparenzinstrumente einzuführen. In Deutschland besteht bereits seit 2017 das Entgelttransparenzgesetz, das den Grundsatz „Gleicher Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit“ fördert. Das Bundesarbeitsgericht hat in mehreren Urteilen die Notwendigkeit objektiver und diskriminierungsfreier Gründe für Entgeltunterschiede betont und damit die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Durchsetzung der Gleichstellung weiter gefestigt.
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Vorfall | Gesetzgebung |
Ort | Österreich |
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