Schock in der Steiermark: 15 Hunde aus katastrophaler Haltung befreit!
Murtal, Österreich - In der Steiermark wurde einem 46-jährigen Hundehalter das Tierwohl in besorgniserregendem Maße missachtet. Nach einer Inspektion, die am Sonntagmorgen stattfand, wurden katastrophale Zustände auf dem Grundstück des Mannes festgestellt. Auf dem Areal lebten mehrere entlaufene Hunde, darunter ein schwer verletzter Huskywelpe, der in einer Hundehütte gefunden wurde. Eine Amtstierärztin der BH Murtal wurde hinzugezogen, um die Situation zu bewerten. Entsetzen rief auch der Fund eines verwesten Kadavers eines jungen Huskys in einer defekten Kühltruhe hervor. Diese Zustände führten dazu, dass einige der Hunde eingefangen und in ein nahegelegenes Tierheim gebracht wurden. Der Hundehalter, unter dessen Verantwortung rund 20 Tiere in qualvollen Bedingungen gehalten wurden, sieht sich strafrechtlichen und verwaltungsstrafrechtlichen Ermittlungen wegen Tierquälerei gegenüber. Bereits jetzt wurde er bei der Staatsanwaltschaft Leoben angezeigt, nachdem die Gemeinde die Bevölkerung über die Gegebenheiten informierte. Drei Hunde konnten bislang nicht eingefangen werden und sind vermutlich noch in der Ortschaft unterwegs und gefährdet.
Das Tierschutzgesetz, wie es in den meisten Ländern, einschließlich Österreich, formuliert ist, soll das Leben und das Wohlbefinden von Tieren schützen. Laut §1 des Tierschutzgesetzes ist es verboten, Tieren ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen. Bei Verstößen gegen dieses Gesetz können Geld- und Freiheitsstrafen verhängt werden. Unter den Personen, die wegen Tierquälerei verurteilt werden, drohen je nach Schwere des Vergehens Strafen von bis zu drei Jahren, sowohl für die Misshandlung als auch für die Tötung eines Tieres. Zu den häufigen Strafen gehören auch Bußgelder für Ordnungswidrigkeiten, wie das Nicht-Entfernen von Hundekot oder Missachtung der Leinenpflicht.
Rechtliche Konsequenzen der Tierquälerei
Laut Berichten sinkt jedoch die Wahrscheinlichkeit, dass solche Tierschutzdelikte angemessen geahndet werden. Im Jahr 2020 wurden in Deutschland nur 1.027 Personen wegen Tierschutzdelikten verurteilt, wobei 95 Prozent von ihnen Geldstrafen erhielten. Die gesetzliche Handhabung von Tierquälerei offenbart, dass in vielen Fällen die Anforderungen an den Nachweis von Schmerzen oder Leiden sehr hoch sind, was die strafrechtliche Verfolgung erschwert. Dies ist besonders bedenklich, wenn man bedenkt, dass die meisten Handlungen gegen §17 des Tierschutzgesetzes, der das Töten eines Tieres ohne vernünftigen Grund verbietet, nicht ausreichend verfolgt werden.
Zusätzlich zu den genannten Vorfällen kommt erschwerend hinzu, dass bei Tierschutzverstößen in der Landwirtschaft oft andere Maßstäbe angelegt werden als bei Haustieren. Es wird häufig berichtet, dass viele Tierschutzdelikte in der Landwirtschaft nicht zur Anzeige gebracht werden und viele Verfahren von Staatsanwaltschaften eingestellt werden. Politische Einflussnahme und strukturelle Verflechtungen behindern die effektive Anwendung des Tierschutzrechts. Dessen ungeachtet ist die Forderung nach grundlegenden Reformen, um Tierschutzvergehen wirksam zu sanktionieren, laut Experten laut geworden.
Der Fall in der Steiermark ist ein alarmierendes Beispiel für die Herausforderungen im Bereich Tierschutz und die gravierenden Folgen von Misshandlungen. Es bleibt abzuwarten, wie die zuständigen Behörden auf die vorliegenden Verstöße reagieren werden und ob die rechtlichen Konsequenzen in einem solchen schwerwiegenden Fall der Tierquälerei angemessen ausfallen werden. Der Hundehalter und die Umstände seiner Tierhaltung stehen nun im Vordergrund der gerichtlichen und behördlichen Auseinandersetzungen.
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Ort | Murtal, Österreich |
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