Urteil über Grasser: Drohen ihm endlich die acht Jahre Haft?

Vienna, Österreich - Am 24. März 2025 tagt der Oberste Gerichtshof (OGH) nicht öffentlich zu den Beschwerden und Berufungen des ehemaligen Finanzministers Karl-Heinz Grasser sowie sechs weiterer Angeklagter in der Causa Buwog. Diese Causa beschäftigt die österreichische Justiz seit beinahe 16 Jahren und könnte am 25. März 2025, um 10:00 Uhr, zu einem lang erwarteten Urteil führen. Beobachter rechnen aufgrund der Komplexität des Falles mit einem ausführlichen Urteil, das die bereits belastete Rechtslandschaft Österreichs weiter auf die Probe stellen könnte. Der OGH prüft, ob im erstinstanzlichen Verfahren Verfahrensfehler oder rechtliche Mängel vorliegen, wobei ein Freispruch nicht ausgeschlossen ist, sollte das Verhalten der Angeklagten nicht strafbar gewesen sein.

Grasser war 2020 am Wiener Straflandesgericht wegen Untreue, Geschenkannahme und Beweismittelfälschung zu einer Haftstrafe von acht Jahren verurteilt worden, doch dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig. In der Causa Buwog, die einen umstrittenen Immobilienverkauf betrifft, bei dem 60.000 Bundeswohnungen für 961 Millionen Euro an ein Konsortium um die Immofinanz verkauft wurden, wird Grasser zusammen mit Walter Meischberger, Peter Hochegger und Karl Petrikovics angeklagt. Meischberger und Hochegger erhielten aus diesem Deal Provisionen in Höhe von 9,6 Millionen Euro, während die unterlegene Bieterin CA Immo nur 1 Million Euro weniger bot.

Wirtschaftliche und rechtliche Implikationen

Ein weiterer Punkt der Anklage sind Provisionszahlungen von 200.000 Euro, die im Zusammenhang mit der Einmietung der Finanzbehörden in den Linzer Terminal Tower standen. Grasser nahm öffentlich Stellung zur Causa und bezeichnete das Verfahren als „nicht fair“ und „politisch motiviert“. Während er betont, mit dem Verkaufsprozess den besten Preis für die Republik erzielt zu haben, kritisieren seine Verteidiger die Vorgehensweise des Verfahrens und die Vorsitzende Richterin Marion Hohenecker. Diese Diskussionen finden vor dem Hintergrund zunehmender Bedenken hinsichtlich der Rechtsstaatlichkeit und Unabhängigkeit der Justiz in Österreich statt, wie im Kreutner-Bericht thematisiert.

Der Kreutner-Bericht, der Mängel im österreichischen Justizsystem aufzeigt, spricht von einer „Zwei-Klassen“-Justiz, in der prominente Beschuldigte anders behandelt werden als normale Bürger. Diese Thematik ist besonders relevant, da die Ermittlungen gegen Grasser und Co. bereits im Herbst 2009 nach einer Selbstanzeige von Meischberger und Hochegger eingeleitet wurden. Die Generalprokuratur sieht bisher keine Verfahrensfehler in dem angefochtenen Urteil, was die Position von Grasser und seinen Mitangeklagten zusätzlich belastet.

Der Ausblick

Besonders auffällig ist die Tatsache, dass nach Verbüßung der Hälfte der Strafe Grasser einen Antrag auf vorzeitige bedingte Entlassung stellen könnte. Dennoch bleibt die Unsicherheit über das Urteil am Dienstag, das möglicherweise die Richtung der Causa entscheidend beeinflussen wird. Sollte der OGH das Urteil des Erstgerichts bestätigen, könnte dies letztlich einen Schlussstrich unter einen der längsten und kompliziertesten Prozesse der österreichischen Justiz ziehen. Der Fall Buwog bleibt somit nicht nur juristisch, sondern auch politisch von enormer Bedeutung, insbesondere im Kontext der Aufforderungen nach Reformen zur Stärkung der Rechtsstaatlichkeit in Österreich.

Weitere Informationen über die Causa Buwog und die damit verbundenen rechtlichen Implikationen finden Sie in den Berichten von Vienna, und Mein Bezirk. Zudem bietet der Verfassungsblog einen umfassenden Überblick über die aktuellen Herausforderungen der Rechtsstaatlichkeit in Österreich.

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Vorfall Korruption
Ort Vienna, Österreich
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