Wirtschaftsbund Vorarlberg: Steuerhinterziehung bleibt strittig!
Feldkirch, Österreich - Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren gegen den Wirtschaftsbund Vorarlberg und dessen Funktionäre eingestellt. Dies geschieht im Kontext von möglichen Steuerhinterziehungen, die über mehrere Jahre hinweg vermutet wurden. Die Ermittlungen zeigten auf, dass der Wirtschaftsbund und seine Offiziellen deren Inserateerlöse aus dem Mitglieder-Magazin „Vorarlberger Wirtschaft“ als nicht umsatz- und körperschaftssteuerpflichtig ansahen. Doch der Staatsanwaltschaft gelang es nicht, zu belegen, dass die Vorstandschaft vorsätzlich gehandelt hat, was für eine strafrechtliche Verfolgung notwendig wäre. Kleine Zeitung berichtet, dass die zentrale Frage bleibt, ob für diese Erlöse tatsächlich eine Steuerpflicht besteht.
Ein Anwalt des Wirtschaftsbundes, Wilhelm Klagian, äußerte, dass aufgrund der Einstellungsentscheidung „nichts übrig bleibt“, und es keine Berücksichtigung der Selbstanzeige geben wird. Dies betrifft unter anderem auch die Nichtigkeitsbeschwerde gegen ein Urteil zu einem Weihnachtsessen des ehemaligen Landesstatthalters Karlheinz Rüdisser, welches noch offen ist. Rüdisser und mehrere Ex-Funktionäre wurden zu Geldstrafen verurteilt. So musste Rüdisser beispielsweise 27.500 Euro zahlen, während andere Führungspersönlichkeiten Geldstrafen zwischen 10.000 und 15.000 Euro erhielten.
Steuerprüfung und Nachzahlungen
Eine Steuerprüfung hat zu großen Nachzahlungen für den Wirtschaftsbund geführt. Diese umfassen insgesamt rund 484.000 Euro Umsatzsteuer, 388.000 Euro Körperschaftsteuer und 106.000 Euro Zuwendungsabgabe für den Zeitraum von 2016 bis 2021. Hierbei wurde von Finanzprüfern unterstellt, dass der Wirtschaftsbund vorsätzlich Steuerhinterziehungen begangen hat. Dies geschah insbesondere in Bezug auf Inserate, die mehr als die Hälfte der Seiten in der „Vorarlberger Wirtschaft“ ausmachten. Puls 24 informiert, dass der damalige Obmann Hans Peter Metzler offenbar über die Steuerpflicht informiert war. Dennoch sei es ihm gelungen, diesen Umstand zu ignorieren.
Der Verwaltungsgerichtshof hatte bereits 2015 entschieden, dass die Herausgabe dieses Magazins als Betrieb gewerblicher Art gilt, was die steuerliche Verpflichtung nach sich zieht. Trotzdem rechtfertigte sich der Wirtschaftsbund mit einer Selbstanzeige, in der angegeben wurde, man hätte eine neue Rechtslage übersehen. Die Prüfer sahen jedoch in dieser Sichtweise keinen berechtigten Grund an und argumentierten, dass die Steuern “mit Wissen und Wollen” hinterzogen worden seien.
Unklarheiten und Besteuerung
Eine weitere Herausforderung stellt die unklare Einstufung des Wirtschaftsbundes dar. Es wird diskutiert, ob er als Teilorganisation der ÖVP oder als eigenständiger Verein klassifiziert werden sollte. Diese Einstufung hat erhebliche Auswirkungen auf die Zuwendungsabgabe, die ebenfalls für die zukünftige Finanzierungsstruktur von Bedeutung sein könnte. Zudem führen EDV-Probleme im Finanzamt zu Verzögerungen bei der Zustellung von Bescheiden, was zusätzliche Fragen aufwirft und die Transparenz beeinträchtigen könnte.
Es ist klar, dass Steuerhinterziehungen sowohl auf Seiten des Unternehmens als auch auf individueller Basis schwere Konsequenzen nach sich ziehen können. Eine ordnungsgemäße Buchführung und rechtzeitige Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung sind von entscheidender Bedeutung, um den Anforderungen des Steuerrechts gerecht zu werden. Lücken im Verfahren können unweigerlich zu rechtlichen Schwierigkeiten führen, wie sie auch hier ersichtlich wurden. Anwalt.de stellt heraus, dass falsche oder unterlassene Abgaben gravierende Folgen haben können.
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Ort | Feldkirch, Österreich |
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