ICC-Ankläger beantragt Haftbefehl gegen Myanmars Militärführer

Die Chefanklägerin des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) fordert einen Haftbefehl gegen den Militärführer Myanmars wegen Verbrechen, die gegen die verfolgte Rohingya-Minderheit begangen wurden. In ihrem Antrag stellte Chefanklägerin Karim Khan behauptet, dass General Min Aung Hlaing „die strafrechtliche Verantwortung für Verbrechen gegen die Menschlichkeit der Deportation und Verfolgung der Rohingya“ in Myanmar und Teilen Bangladeschs zwischen dem 25. August und dem 31. Dezember 2017 trägt.
Flucht und Vertreibung der Rohingya
Durch die Gewalt wird geschätzt, dass mehr als eine Million Rohingya gewaltsam aus Myanmar vertrieben wurden, viele flohen in das benachbarte Bangladesch, so die Schätzungen des IStGH, die berechnet wurden.
Militärherrschaft und bewaffnete Konflikte
Min Aung Hlaing ist der Führer des mächtigen Militärs Myanmars, das als Tatmadaw bekannt ist und 2021 die Macht ergriff. Seitdem regiert er das Land mit militärischer Hand. Die Ermittlungen, die seit 2019 im Gange sind, erfassen „die Streitkräfte Myanmars, die Tatmadaw, unterstützt von der nationalen Polizei, den Grenzpolizisten sowie nicht-Rohingya-Zivilisten“, erklärte Khan in einer Stellungnahme.
Vorwürfe und rechtliche Schritte
Myanmar hat sich zunehmend verteidigt und die Vorwürfe des Völkermords zurückgewiesen, indem es behauptet, die Maßnahmen richteten sich gegen Rohingya-Rebellengruppen, die Angriffe verübt hätten. Khan besuchte mehrfach Cox’s Bazar in Bangladesch, wo er Zeugenaussagen von verschiedenen Rohingya-Flüchtlingen anhörte, die dringend um Gerechtigkeit baten.
Rechtliche Herausforderungen und internationale Reaktionen
Der Antrag von Khan liegt jetzt bei den IStGH-Richtern zur Genehmigung, bevor er umgesetzt werden kann. Selbst wenn der Haftbefehl genehmigt wird, könnte der IStGH in seiner Zuständigkeit eingeschränkt sein, da Myanmar nicht zu den 123 Mitgliedstaaten des Gerichts gehört. Allerdings könnten Mitgliedsländer verpflichtet sein, Min Aung Hlaing in den Gewahrsam des IStGH zu überstellen, wenn er nach der Ausstellung des Haftbefehls ihr Hoheitsgebiet betritt.
Ein Aufruf zur Gerechtigkeit
Khan fügte hinzu, dass das Gericht in den kommenden Wochen und Monaten weiterhin darauf fokussiert bleibt, einen Haftbefehl zu erwirken, und weitere Anträge auf Festnahme in dieser Angelegenheit einreichen wird. „Wir werden gemeinsam mit all unseren Partnern zeigen, dass die Rohingya nicht vergessen sind. Sie haben, wie alle Menschen weltweit, Anspruch auf rechtlichen Schutz“, sagte Khan.
Die Anwendung von Khan wurde von Menschenrechtsgruppen begrüßt. Human Rights Watch (HRW) lobte den Schritt als einen Schritt in Richtung Rechenschaftspflicht und das Ende „jahrzehntelanger Straffreiheit“. Frühere Untersuchungen der Vereinten Nationen haben Beweise präsentiert, dass das Militär Massenvergewaltigungen, Morde begangen und Dörfer niedergebrannt hat. Sie forderte auch, dass die Generäle des Landes vor einem internationalen Gericht wegen Völkermordes angeklagt werden.
Internationale rechtliche Maßnahmen und Erklärungen
Der ehemalige UN-Hochkommissar für Menschenrechte Zeid Ra’ad Al Hussein sagte 2017, die Militäroperation gegen die Rohingya scheine ein „Lehrbuchbeispiel für ethnische Säuberung“ zu sein. Im Jahr 2020 erließ der Internationale Gerichtshof (IGH) vorläufige Maßnahmen, die Myanmar dazu verpflichteten, Völkermordhandlungen gegen die Rohingya zu verhindern.
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