Regierung stoppt Nebenverdienst: Arbeitslose zahlen drauf!

Kosmo, Österreich - Die Entscheidung der Regierung, den Nebenverdienst für Arbeitslose weitgehend abzuschaffen, sorgt für Diskussionen. Während einer Arbeitsklausur der schwarz-rot-pinken Koalition wurde dieser Schritt beschlossen, der mit wenigen Ausnahmen in Kraft tritt. Laut einem Bericht von Kosmo stellt es für Arbeitslose derzeit eine Möglichkeit dar, monatlich bis zu 551,1 Euro dazu zu verdienen. Diese Regelung könnte die Lebenssituation vieler Betroffener signifikant beeinflussen.

Die Agenda Austria bewertet die Abschaffung des Nebenverdienstes als „einen Schritt in die richtige Richtung“, fordert jedoch weiterführende Reformen im Arbeitsmarkt. Der Agenda-Austria-Experte Denes Kucsera kündigt an, dass ein degressives Arbeitslosengeld nötig sei, das anfangs höhere Zahlungen vorsieht, die über die Zeit sinken. Dies, so Kucsera, könnte als Anreiz zur Arbeitsaufnahme wirken.

Die Herausforderungen der Arbeitsaufnahme

Ein Beispiel verdeutlicht das Dilemma: Max Mustermann könnte bei Ausnutzung der aktuellen Zuverdienstregelung auf ein Jahresnettoeinkommen von 25.253 Euro kommen, indem er lediglich sieben Wochenstunden arbeitet. Sollte er jedoch eine zusätzliche Stunde arbeiten, verliert er seinen Anspruch auf Arbeitslosengeld und damit etwa drei Viertel seines Einkommens. Im direkten Vergleich hierzu muss Franz Musterhackler für einen ähnlichen Betrag 31 Wochenstunden arbeiten.

Die Zahlen zeigen, dass es für viele Arbeitnehmer unmöglich erscheint, mit einer Vollzeitarbeit mehr zu verdienen als ein Arbeitsloser, der geringfügig beschäftigt ist. Bei einem Bruttogehalt von 1.500 Euro ist dafür ein Arbeitsaufwand von 31 Wochenstunden notwendig, bei 3.000 Euro sind es 27 Stunden. Diese Ungleichheit im Einkommen wird von Kucsera als problematisch angesehen, und er betont die Notwendigkeit, mehr Frauen in eine Vollzeitbeschäftigung zu integrieren, wofür flächendeckende Kinderbetreuungsangebote geschaffen werden sollten.

Gesetze und Regelungen für Nebenjobs

Zusätzlich wird durch die Arbeitsagentur klargestellt, dass Arbeitslosengeldbezieher verpflichtet sind, einen Nebenjob bei der Agentur für Arbeit anzumelden. Beschäftigte dürfen maximal 14 Stunden pro Woche arbeiten, andernfalls erfolgt eine Abmeldung von der Arbeitslosigkeit. Allerdings gibt es einen Freibetrag für Nebeneinkommen, der 165 Euro pro Monat beträgt. Bis zu diesem Betrag bleibt das Nebeneinkommen ohne Auswirkungen auf das Arbeitslosengeld.

Verdient jemand mehr als 165 Euro, hat dies Folgen auf das Arbeitslosengeld. Zusätzlich gilt, dass eine Inflationsausgleichsprämie von bis zu 3.000 Euro steuerfrei von Oktober 2022 bis Dezember 2024 nicht als Nebeneinkommen angerechnet wird. Bei erhöhtem Nebeneinkommen kann der Freibetrag durch Werbungskosten, wie z.B. Fahrtkosten, ebenfalls angehoben werden.

Die Arbeitsagentur weist darauf hin, dass unversteuerte Einkünfte, wie etwa Mieteinnahmen oder Zinsen, nicht auf das Arbeitslosengeld angerechnet werden. Auch das Einkommen des Partners hat keinen Einfluss auf den Anspruch auf Arbeitslosengeld, und Vermögen wird beim Beantragen nicht berücksichtigt.

Diese Aspekte werfen ein Licht auf die aktuelle Regelungen und deren Einfluss auf die Lebenssituation von Arbeitslosen und Arbeitsuchenden.

Details
Vorfall Sonstiges
Ort Kosmo, Österreich
Quellen