Integration von Flüchtlingen: Frauen im Familiennachzug kämpfen um beruflichen Einstieg

Laimgrubengasse 10, 1060 Wien, Österreich - Eine neue Studie des International Centre for Migration Policy Development (ICMPD) im Auftrag des Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF) zeigt alarmierende Ergebnisse zur Integration von nachgezogenen Asylberechtigten in Österreich. Die Daten von 12.500 Asylsuchenden, darunter 2.500 Familiennachziehende, belegen, dass diese Gruppe deutlich langsamer in den Arbeitsmarkt integriert wird und beim Erlernen der deutschen Sprache erhebliche Schwierigkeiten hat. Nur 8 % der nachgezogenen Frauen sind in den ersten drei Jahren erwerbstätig, während die Erwerbsquote von Frauen, die direkt einen Asylantrag gestellt haben, bei 19 % liegt. Besorgniserregend ist auch, dass 46 % der nachgezogenen Personen aus weiblichen Mitgliedern bestehen, die meist in patriarchalen Strukturen verharren und seltener Deutschkenntnisse erwerben.

Die Ergebnisse verdeutlichen die Herausforderungen, insbesondere für junge Männer und nachgezogene Frauen. Bei den nachgezogenen Männern sind gerade einmal 41 % berufstätig, im Vergleich zu 57 % der originär Asylsuchenden. Besonders drastisch zeigt sich dies bei syrischen Nachziehenden, wo nur 34 % einen Job gefunden haben. Gleichzeitig benötigen nachgezogene Frauen mehr Zeit beim Spracherwerb, was den Zugang zu Kursen betrifft: Sie nehmen seltener an Deutschkursen teil als Frauen, die direkt Asyl beantragt haben. Der ÖIF bietet jedoch ein umfangreiches Integrations- und Sprachprogramm an, das den Flüchtlingen helfen soll, schneller einen Anschluss zu finden, was in Anbetracht der Situation von großer Bedeutung ist.

Besonderer Schutz für Frauen

In Deutschland ist die Lage von Frauen und Mädchen unter den Asylsuchenden ebenfalls schwierig. Rund 30 % der Asylsuchenden sind Frauen und Mädchen, die in vielen Fällen besondere Schutzbedürfnisse aufweisen. Dazu zählen unter anderen minderjährige, schwangere oder alleinerziehende Frauen sowie Opfer von Menschenhandel oder schwerer Gewalt. Laut der EU-Aufnahmerichtlinie haben diese Personen Anspruch auf notwendige medizinische und materielle Hilfe, wobei die Unterbringung auf ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmt werden muss. In Deutschland existieren zudem spezifische Richtlinien, die Gewaltschutz in Flüchtlingsunterkünften fördern sollen, aber die Umsetzung ist oft unzureichend. Daher ist es entscheidend, dass sowohl in Österreich als auch in Deutschland weitere Maßnahmen ergriffen werden, um die Integration und den Schutz von Frauen und geschützten Gruppen zu gewährleisten.

Erfahren Sie mehr darüber in den aktuellen Berichten des Österreichischen Integrationsfonds und dem Asyl.net.

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Vorfall Migration
Ort Laimgrubengasse 10, 1060 Wien, Österreich
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