Cannabisblüten in Österreich: Verkauf startet nach großer Unsicherheit!
Vienna, Österreich - Ab dem 17. April 2025 dürfen in Österreich wieder Cannabisblüten in Fachgeschäften verkauft werden. Dies ist eine Entwicklung, die nach einem Gutachten des Verfassungsexperten Heinz Mayer und auf Druck des Österreichischen Cannabis-Bundesverbandes (ÖCB) möglich wird. Mayer stellt klar, dass legal handelbare Cannabisblüten der Tabaksteuer unterliegen, jedoch nicht dem österreichischen Tabakmonopol, wodurch ein rechtlicher Spielraum für die Branche entsteht. Die Entscheidung der Zollbehörde, die den Verkauf zuvor auf Trafiken und Tabakgroßhändler beschränkt hatte, führte zu erheblichen Umsatzeinbrüchen von bis zu 80 Prozent in nahezu 500 CBD-Shops in Österreich, sowie zu Strafbescheiden und Insolvenzen, was zu einem massiven Verlust an Steuereinnahmen führte.
Im Hinblick auf die bestehende Lage fordert Klaus Hübner, Obmann des ÖCB, die Notwendigkeit eines eigenen Cannabisgesetzes. Inspiriert von Regelungen in der Schweiz, Liechtenstein und Tschechien, soll dieses Gesetz eine THC-Grenze von 1 Prozent beinhalten. Hübner betont die Dringlichkeit, eine klare und überlegte Regulierung zur Entkriminalisierung von Cannabis zu etablieren. Der ÖCB plant zudem, gegebenenfalls juristische Schritte einzuleiten, um die Rechtslage zu klären und darunter leidenden Unternehmen zu helfen.
Steuerfragen und Handlungsbedarf
Die Branche, die etwa 500 bis 1.000 Unternehmen umfasst, sieht sich auch mit Fragen zur Abführung der Tabaksteuer konfrontiert. Es gibt zurzeit keinen entsprechenden Eintrag in den Registrierkassen, was zu weiterer Unsicherheit in der Umsetzung der gesetzlichen Rahmenbedingungen führt. Der ÖCB empfiehlt die Berücksichtigung sowohl der 34 Prozent Tabaksteuer als auch der 20 Prozent Umsatzsteuer, um den betroffenen Geschäftsinhabern eine klare Kalkulation zu ermöglichen.
In Deutschland wurde unterdessen ein THC-Grenzwert von 3,5 ng/ml Blutserum initiiert, um die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten, eine Maßnahme, die nach der Teillegalisierung von Cannabis am 1. April 2024 beschlossen wurde. In Österreich hingegen besteht zur Zeit kein solcher Grenzwert, da eine Einigung innerhalb der Bundesregierung noch aussteht. Die ÖVP blockiert derzeit Vorschläge, was zu einem ungleichen rechtlichen Rahmen im Vergleich zu Deutschland führt, wo bereits legislative Maßnahmen angenommen wurden.
Sicherheitsfragen im Straßenverkehr
Die Straßenverkehrssicherheit hat in diesem Kontext höchste Priorität. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr hat eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe ins Leben gerufen, um klare Richtlinien und Empfehlungen im Umgang mit Cannabis im Straßenverkehr zu formulieren. Bisher existiert in Österreich lediglich die Regelung, dass nur fahrtüchtige Personen ein Fahrzeug lenken dürfen. Der ÖAMTC hat betont, dass eine Feststellung der Beeinträchtigung entscheidend für die Rechtssicherheit ist.
Aktuell konzentriert sich die Polizei in Österreich auf Schwerpunktkontrollen im Grenzbereich zu Deutschland, um potenzielle Drogenlenker zu identifizieren und die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten. Der Verkehrsclub Österreich (VCÖ) hält die Einführung eines THC-Grenzwertes jedoch für sinnvoll, um Nutzer von Medizinalcannabis nicht wie Drogenlenker zu behandeln. Derzeit wird die Verfolgung von Drogenkonsum im Straßenverkehr nur bei aktueller Beeinträchtigung vollzogen.
Die Entwicklungen in der Cannabis-Regulierung sowohl in Österreich als auch in Deutschland zeigen deutlich, dass sowohl rechtliche als auch sicherheitstechnische Fragen intensiv diskutiert und geklärt werden müssen, um eine umfassende und faire Lösung für alle Betroffenen zu finden.
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Vorfall | Insolvenz |
Ort | Vienna, Österreich |
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