Zuckerberg bestätigt: Konnte Meta Facebook von Instagram trennen?

Washington, USA - Im laufenden Prozess um die mögliche Zerschlagung des Facebook-Konzerns Meta hat Mark Zuckerberg als Zeuge wichtige Informationen preisgegeben. Wie die Krone berichtet, bestätigte Zuckerberg, dass er 2018 in Betracht gezogen hatte, Instagram abzustoßen, was auf den Druck von Wettbewerbshütern zurückzuführen sei. Er äußerte Bedenken, dass Meta möglicherweise in den nächsten fünf bis zehn Jahren gezwungen sein könnte, sich von Instagram und WhatsApp zu trennen.

Die US-Handelsbehörde FTC verfolgt das Ziel, eine Zerschlagung von Meta umzusetzen, da sie dem Unternehmen vorwirft, WhatsApp und Instagram erworben zu haben, um seine Monopolstellung zu sichern. Der Prozess könnte sich über mehrere Jahre hinziehen, da Berufungen zu erwarten sind.

Der Druck der Wettbewerbshüter

Die FTC fordert, dass Meta Konsequenzen für die Übernahmen tragen soll, einschließlich einer Rückabwicklung. Im März bot Meta der FTC eine Zahlung von 450 Millionen Dollar an, um das Verfahren zu beenden. Die Wettbewerbshüter verlangten jedoch einen Betrag von 30 Milliarden Dollar. Kurz vor dem Prozesstermin erhöhte Meta sein Angebot auf fast eine Milliarde Dollar, während die Mindestforderung der FTC für einen Vergleich bei 18 Milliarden Dollar lag, verbunden mit neuen Auflagen für Meta. Diese Hängepartie führte dazu, dass Zuckerberg sich einer stundenlangen Befragung im Zeugenstand stellen musste.

Zuckerberg bestätigte nicht nur die Überlegungen zur Trennung von 2018, sondern gab auch zu, dass Facebook Schwierigkeiten hatte, die verschiedenen Apps effizient zu managen. Dies wirft Fragen zur zukünftigen Struktur und Strategie des Unternehmens auf.

Rechtlicher Rahmen und Wettbewerbsrecht

In diesem Kontext spielt das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Deutschland eine zentrale Rolle. Laut e-recht24 regelt das GWB das Kartellrecht und schützt Unternehmen sowie Verbraucher vor monopolistischen Praktiken und unfairen Marktverzerrungen. Wesentliche Aspekte des GWB umfassen die Kartellbekämpfung, die Aufsicht über marktbeherrschende Unternehmen sowie die Kontrolle von Unternehmensfusionen.

Das GWB sieht strenge Strafen für Verstöße vor, die bis zu 10 % des Jahresumsatzes durch Bußgelder betragen können. Zudem müssen Unternehmen, die gegen die Regelungen verstoßen, mit Schadensersatzforderungen und strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Unter diesen Strukturen wird das Verhalten von Meta und ähnlich großen Unternehmen im Hinblick auf Wettbewerbsfähigkeit und Marktstellung weiterhin genau beobachtet.

Die kommenden Monate werden daher entscheidend sein, nicht nur für Meta, sondern auch für die Regulierung im digitalen Raum insgesamt.

Details
Vorfall Gesetzgebung
Ort Washington, USA
Quellen