EU plant neue Regeln: Weniger Entschädigung für Flugverspätungen!

Vienna, Österreich - Am 8. April 2025 stehen die bestehenden EU-Entschädigungsregeln für Flugpassagiere auf der Kippe. Konsumentenschützer lehnen die Pläne zur Lockerung dieser Regelungen vehement ab. Diese Vorschläge könnten dazu führen, dass Fluggesellschaften etwa 85% der bisherigen Entschädigungen nicht mehr zahlen müssten. Darüber hinaus wird in Brüssel ein neuer Vorschlag diskutiert, der die Entschädigungsschwelle von drei Stunden Wartezeit auf mindestens fünf Stunden anheben möchte. Besonders bei Fernflügen könnte sich diese Frist sogar auf zwölf Stunden ausdehnen. Aktuell haben Fluggäste bei Verspätungen ab drei Stunden Anspruch auf Ausgleichszahlungen zwischen 250 und 600 Euro, abhängig von der Entfernung des Fluges.vienna.at

Die Informationen über die veränderten Bedingungen basieren auf Datenanalysen des Softwareunternehmens Lennoc, die im Auftrag der niederländischen Verbraucherschutzorganisation Consumentenbond erstellt wurden. Die deutsche Expertin Jutta Gurkmann vom Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hebt die Bedeutung eines angemessenen Schutzniveaus für Flugreisende hervor. Sie fordert die deutsche Regierung auf, sich auf EU-Ebene für den Erhalt und die Ausweitung dieser Rechte einzusetzen. Ein Rückschritt in den Entschädigungsfragen trifft nicht nur die Passagiere, sondern könnte auch zu einer grundlegenden Verschlechterung der Flugdienstleistungen führen.

Aktuelle Flugpassagierrechte

Gemäß der Fluggastrechte-Verordnung VO (EG) Nr. 261/2004 haben Passagiere Anspruch auf Entschädigungen bei Verspätungen ab drei Stunden bereitgestellt von EU- oder Nicht-EU-Luftfahrtunternehmen. Die Höhe der Entschädigung hängt von der Distanz des Fluges ab:

  • Flüge bis 1500 km: 250 Euro
  • Flüge über 1500 km innerhalb der EU oder Flugstrecken zwischen 1500 und 3500 km: 400 Euro
  • Flüge über 3500 km: 600 Euro

Wird ein Flug annulliert oder verspätet sich dieser um mehr als drei Stunden, sind die Fluggesellschaften verpflichtet, die Passagiere über ihre Rechte zu informieren. Dies umfasst auch Unterstützungsleistungen wie Verpflegung und Hotelübernachtungen bei längeren Wartezeiten.verbraucherzentrale.de

Europäische Standards und Herausforderungen

Die Rechte der Fluggäste gelten für alle Flüge, die von einem EU-Flughafen abfliegen, unabhängig von der Fluggesellschaft und auch für Flüge aus Nicht-EU-Ländern, sofern sie von einer EU-Fluggesellschaft durchgeführt werden. Die Regelungen sind jedoch nicht anwendbar, wenn die Passagiere bereits Leistungen nach Nicht-EU-Recht in Anspruch genommen haben. Die EU besteht aus 27 Mitgliedsstaaten, und die Rechte sind auch für Flüge aus Island, Norwegen und der Schweiz relevant.europa.eu

Zusammenfassend steht die Diskussion um die Flugpassagierrechte in der EU vor einer entscheidenden Wende. Während sich die Fluggesellschaften für eine Lockerung der Regelungen aussprechen, warnen Verbraucherschützer vor den möglichen negativen Konsequenzen für die Fluggäste. Ob die Regierungen in der EU für den Erhalt dieser Standards eintreten werden, bleibt abzuwarten.

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Ort Vienna, Österreich
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