Wien startet revolutionäres Wohnmodell: Soziale Gerechtigkeit garantiert!

Wien, Österreich - Wien wird am 1. Mai 2025 die Wohnungsvergabe NEU einführen, wodurch eine neue Ära im sozialen Wohnbau beginnt. Laut Wien.gv.at ist das Ziel dieser Reform die Verbesserung der sozialen Gerechtigkeit, Zukunftssicherheit und Flexibilität im Wohnbau. Die neue Regelung berücksichtigt individuelle Bedürfnisse der Wiener*innen besser und soll damit eine breitere Schicht der Bevölkerung ansprechen.

Bislang war es für die sozial geförderte Wohnungsvergabe erforderlich, zwei Jahre durchgehend an einer Adresse gemeldet zu sein. Ab 2025 entfällt dieses Kriterium in der bisherigen Form: Stattdessen genügt es, zwei Jahre Hauptwohnsitz in Wien nachzuweisen, unabhängig von der Anzahl der Adressen, an denen man gelebt hat. Dieses neue Vergabemodell soll insbesondere Haushalte unterstützen, die unter der Teuerung leiden. Voraussetzung hier ist ein positiver Bescheid für die Wohnbeihilfe Neu oder Mietbeihilfe.

Neues System und Punktesystem

Ein zentrales Element der Neuerungen ist ein flexibles Punktesystem, das in zukünftigen Vergabeverfahren die individuellen Lebenssituationen der Antragstellenden berücksichtigt. Veränderungen in der Lebenssituation, wie etwa Berufseintritt, Familienzuwachs oder Trennung, sollen damit transparent in die Vergabe einfließen. Gleichzeitig wird das selbstständige Wohnen im Alter gefördert und die Zugänglichkeit von Wohnraum für alle erleichtert. Unbefristete Mietverträge bleiben als Garant für langfristige Sicherheit bestehen, während der Wien-Bonus für Langzeit-Wiener*innen weiterhin geltend bleibt.

Zusätzlich planen die Behörden für 2026 die Einführung eines zentralen Wiener Wohn-Tickets, das den Zugang zu Gemeindewohnungen und geförderten Wohnungen erleichtern soll.

Soziale Wohnungsvergabe und Unterstützung

Die soziale Wohnungsvergabe erhält durch die Wohnberatung Wien Rückhalt. Wie wohnberatung-wien.at erklärt, werden Anträge von obdachlosen Personen in der Wohnberatung angenommen und an die Soziale Wohnungsvergabe von Wiener Wohnen weitergeleitet. Bei einer positiven Lösungsmöglichkeit wird ein einmaliges Wohnungsangebot unterbreitet, das in der Regel Ein- oder Zwei-Zimmer-Wohnungen umfasst. In Ausnahmefällen sind auch größere Wohnungen für kinderreiche Familien verfügbar, wobei die Ausstattung oft einfach gehalten ist.

Ein befristeter Mietvertrag, der ausläuft, gilt nicht automatisch als drohende Obdachlosigkeit, da ausreichend Zeit für eine Planung gegeben ist. Für den Antrag auf eine Wohnung sind spezifische Unterlagen notwendig, darunter Scheidungsunterlagen, Gerichtliche Dokumente sowie Nachweise über etwaige Unterhaltsvereinbarungen. Auch die Voraussetzungen für die Antragstellung sind klar definiert: Die Antragstellenden müssen Staatsbürger*innen eines EU- oder EWR-Landes oder der Schweiz sein und dürfen keine offenen Beträge bei Wiener Wohnen haben.

Insgesamt zielt diese umfassende Reform darauf ab, die Wohnvergabe in Wien nicht nur gerechter, sondern auch flexibler zu gestalten, um den unterschiedlichen Lebenssituationen der Wiener*innen Rechnung zu tragen.

Details
Vorfall Sonstiges
Ort Wien, Österreich
Quellen