Frau verursacht Chaos in Millstatt: Alkohol-Alarm nach Unfällen!
Millstatt, Österreich - Am Freitagnachmittag kam es in Millstatt, Kärnten, zu mehreren Verkehrsunfällen, die von einer 54-jährigen Frau verursacht wurden. Der erste Vorfall ereignete sich, als sie mit ihrem Fahrzeug gegen ein parkendes Auto krachte. Unbeeindruckt setzte sie ihre Fahrt fort und prallte wenig später gegen die Mauer eines Friseursalons. Ein weiterer Zusammenstoß mit einem geparkten Auto folgte, bevor das Fahrzeug vor einer Apotheke zum Stehen kam. Die Fahrerin, die bei ihrem Eintreffen eine Beinverletzung aufwies, hatte diese jedoch nicht durch die Verkehrsunfälle, sondern durch einen Sturz zu Hause erlitten. In der Apotheke leisteten die Apotheker Erste Hilfe, bis die Polizei eintraf.
Ein durchgeführter Alkovortest ergab eine mittelgradige Alkoholisierung der Frau, die jedoch weder die Tests erfolgreich absolvieren noch ihren Führerschein behalten konnte. Der Polizei wurde daraufhin der Führerschein der 54-Jährigen entzogen. Nachdem sie medizinisch behandelt wurde, wurde sie ins Krankenhaus nach Spittal an der Drau gebracht. Solche Vorfälle sind besonders bedenklich, da Alkohol am Steuer nicht nur das eigene Leben, sondern auch das anderer Verkehrsteilnehmer gefährdet.
Informationen zu Alkohol und Verkehrstauglichkeit
Der Umgang mit Alkohol im Straßenverkehr ist von zentraler Bedeutung für die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer. Wie Nikolaus Authried, Leiter der ÖAMTC-Rechtsberatung, erläutert, gibt es zu diesem Thema mehrere gängige Irrtümer. So glauben viele, dass man unter einem Alkoholwert von 0,5 Promille ein Fahrzeug sicher steuern kann. Tatsächlich sind die gesetzlichen Alkoholgrenzwerte Höchstgrenzen, und es ist möglich, auch mit niedrigeren Werten als nicht fahrtauglich angesehen zu werden. Müdigkeit oder Wechselwirkungen mit Medikamenten können ebenfalls zur Fahruntauglichkeit führen. Strafen und die mögliche Entziehung der Lenkberechtigung drohen in solchen Fällen, selbst wenn der Alkoholwert unterhalb des gesetzlichen Limits liegt (öamtc.at).
Ein weiterer verbreiteter Irrtum ist, dass Alkoholkontrollen nur bei Verdacht durchgeführt werden dürfen. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) erlaubt jederzeit Kontrollen, wenn jemand ein Fahrzeug lenkt oder in Betrieb nimmt. Bei Unfällen kann ebenfalls eine Alkoholkontrolle veranlasst werden, sofern ein Verdacht besteht. Um Missverständnisse zu vermeiden, ist es außerdem wichtig, vor einer Alkoholkontrolle 15 Minuten lang nichts zu essen, zu trinken oder zu rauchen, da Verstöße hiergegen als Verweigerung gewertet werden können. Dies führt oft zu einem höheren Alkoholisierungsgrad (adac.de).
Promillegrenzen und Konsequenzen
Die Promillegrenzen variieren je nach Verkehrsart und Person. Für Fahranfänger und Personen unter 21 Jahren gilt ein absolutes Alkoholverbot von 0,0 Promille. Ab 0,3 Promille beginnt die relative Fahruntüchtigkeit, während 0,5 bis 1,09 Promille als Ordnungswidrigkeit gelten, die hohe Geldbußen und Punkte in Flensburg nach sich ziehen. Ab 1,1 Promille ist die absolute Fahruntüchtigkeit erreicht, was strafbar ist und erhebliche rechtliche Konsequenzen nach sich zieht, darunter auch eine MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung) ab 1,6 Promille. Dies bedeutet, dass die Fahrerlaubnis in der Regel entzogen wird und eine Sperrfrist zu erwarten ist.
Im Fall alkoholbedingter Unfälle müssen Fahrer auch bedenken, dass Kfz-Haftpflichtversicherungen Schäden Dritter zwar in der Regel abdecken, jedoch Rückgriffsmöglichkeiten bis zu 11.000 Euro bei Alkoholisierung ab 0,8 Promille bestehen können. Darüber hinaus sind Kasko- und Rechtsschutzversicherungen bei Alkoholbeeinträchtigung oftmals leistungsfrei. Die Aufklärung über die Gefahren und rechtlichen Rahmenbedingungen bei Alkohol am Steuer bleibt daher eine ständige gesellschaftliche Aufgabe (krone.at).
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Ort | Millstatt, Österreich |
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