Kontroll-Marathon auf der A2: Alkohol, Überladung und Fälschung!

Arnoldstein, Österreich - Am Dienstagabend, dem 17. April 2025, fand auf der A 2 am Kontrollplatz Arnoldstein ein umfangreicher Kontrollmarathon statt. Während dieser Kontrollen wurde ein Kleintransporter mit polnischer Zulassung angehalten, der mit unterschiedlichen Autoteilen beladen war. Bei einer Gewichtskontrolle stellte sich heraus, dass das Fahrzeug eine Überladung von 26,4 Prozent des zulässigen Gesamtgewichts aufwies. Zudem war der Lenker alkoholisiert, was ein positiver Alkotest bestätigte.

Die Weiterfahrt des Fahrers wurde untersagt, und es wurde eine vorläufige Sicherheit einbehalten. Schwere technische Mängel am Fahrzeug waren ebenfalls feststellbar. Der Fahrer des Kleintransporters wird nun mit rechtlichen Konsequenzen rechnen müssen.

Schwerer Sondertransport gestoppt

Ferner wurde bei den Kontrollen ein Sondertransport mit weißrussischer Zulassung gestoppt. Dieser transportierte eine schwere Arbeitsmaschine auf einem Anhänger, die ein Gesamtgewicht von 60 Tonnen erreichte. Auch hier war die Ladung nicht gesichert, und das Fahrzeug wies erhebliche technische Mängel auf. Die entsprechenden Kennzeichen sowie der Zulassungsschein wurden abgenommen.

Bei der Kontrolle des Lenkers wurden zudem zahlreiche Verstöße gegen die vorgeschriebenen Lenk- und Ruhezeiten festgestellt. Auch ihm wurde die Weiterfahrt untersagt, und eine Sicherheitsleistung wurde einbehalten. In der weiteren Untersuchung stellte sich heraus, dass ein österreichischer Lenker für Aufsehen sorgte. Er war mit der Fahrerkarten einer anderen Person unterwegs. Dies führte zu einem weiteren Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Urkundenfälschung.

Alkohol am Steuer und rechtliche Konsequenzen

Die Vorfälle in Arnoldstein werfen ein Schlaglicht auf die hohen Anforderungen an Lkw-Fahrer, insbesondere hinsichtlich der Promillegrenze. Für Berufskraftfahrer gilt eine 0,0-Promillegrenze. Bei einem Verstoß – beispielsweise bei einem Alkoholgehalt von weniger als 0,5 Promille – drohen Bußgelder von 250 Euro sowie ein Punkt im Flensburger Verkehrszentralregister. Bei einer Überschreitung der 0,5-Promillegrenze müssen Fahrer mit ersten Bußgeldern von 500 Euro rechnen, die bei Wiederholung sogar auf bis zu 1.500 Euro ansteigen können. Diese Regelungen sind entscheidend, um die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten und schwere Unfälle zu vermeiden, besonders bei Überbeladung und Alkoholeinfluss.

Die heute durchgeführten Kontrollen verdeutlichen die Wichtigkeit von Sicherheitsmaßnahmen und die strengen Vorschriften für Lkw-Fahrer, die regelmäßig eingehalten werden müssen, um sowohl die eigene Sicherheit als auch die der Verkehrsteilnehmer zu garantieren. Ein Berichterstatter von Klick Kärnten und die rechtlichen Informationen zu Alkoholverstößen von Bußgeld-Info unterstreichen die Notwendigkeit solcher Kontrollen.

Details
Vorfall Verkehrsunfall
Ursache Alkohol, Überladung, technische Mängel, Urkundenfälschung
Ort Arnoldstein, Österreich
Quellen