Kärntner Mann unter Verdacht: Stalking und Überwachung seiner Frau!
Kärnten, Österreich - Ein 46-jähriger Mann aus Kärnten sieht sich schweren Vorwürfen gegenüber, nachdem er beschuldigt wird, seine Ehefrau über Jahre hinweg mit GPS-Trackern und Kameras in der Wohnung permanent überwacht zu haben. Der Fall, der seit einigen Monaten in den Medien präsent ist, wirft eklatante Fragen zu den Themen häuslicher Gewalt und Stalking auf. Laut Kosmo kam der Beschuldigte 2017 aus Nordmazedonien nach Österreich und befindet sich derzeit in Untersuchungshaft. Er rechtfertigt sein Verhalten mit einem patriarchalischen Wertesystem, das auf einem albanischen Regelwerk aus dem 15. Jahrhundert basiert.
Während der Verhandlungen zeigt sich der Mann gelassen und betont seine Liebe zu seiner Frau und ihren drei Kindern. Die Staatsanwältin Barbara Baum erhebt jedoch schwere Vorwürfe: Der Mann habe seine Frau über einen Zeitraum von mehr als zehn Jahren misshandelt, indem er ihr soziale Kontakte untersagte und intime Entscheidungen kontrollierte. Diese Praktiken sind nach österreichischem Recht unzulässig und gelten als Formen von Stalking und schwerer Nötigung.
Rechtliche Hintergründe
Das Stalking, ein Verhalten, das wiederholte Verfolgungshandlungen umfasst, wurde in Österreich 2006 mit dem „Antistalking-Gesetz“ strafrechtlich verankert. Stalking beinhaltet unter anderem unerwünschte Anrufe, Briefe oder Kontaktversuche über digitale Kanäle, die das Leben des Opfers unzumutbar beeinträchtigen. Nach bmfwf.gv.at kann Stalking mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr geahndet werden, die bei längerem oder besonders belastendem Verhalten des Täters auf bis zu drei Jahre erhöht werden kann.
Experten betonen, dass die Installation von GPS-Trackern und Kameras klar gegen geltendes Recht verstößt. In ähnlichen Fällen in Österreich wurden bereits mehrjährige Haftstrafen verhängt. Richter Gerhard Pöllinger-Sorre muss nun zwischen Stalking und fortgesetzter Gewaltausübung unterscheiden, was eine komplizierte rechtliche Grauzone eröffnet.
Kritik der Verteidigung
Die Verteidigung des 46-Jährigen kritisiert die Ermittlungsarbeit als einseitig und beanstandet, dass das Mobiltelefon ihres Mandanten nicht forensisch untersucht wurde. Zudem behaupten sie, dass Drohbriefe fehlerhaft übersetzt worden seien. Diese Argumentation macht deutlich, wie komplex die rechtlichen Abläufe in diesem Fall sind und wie wichtig die genaue Analyse aller Beweise ist.
Die Verhandlung wurde aufgrund der vielen offenen Fragen und der notwenigen Differenzierungen zwischen verschiedenen Arten von Gewalt und Überwachung vertagt. In den kommenden Wochen wird weiter aufschlussreiche Beweise erwartet, die sowohl die Vorwürfe als auch die Verteidigung stärken oder entkräften könnten.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass dieser Fall nicht nur individuelle Schicksale betrifft, sondern auch gesellschaftliche Fragen zu Macht, Kontrolle und dem Stellenwert von Frauenrechten aufwirft. Die gesellschaftliche Debatte um häusliche Gewalt und Stalking wird durch solche Vorfälle erneut angeheizt und zeigt, wie wichtig rechtliche Regelungen in diesen sensiblen Themenbereichen sind.
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Ort | Kärnten, Österreich |
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