Kärntner Mann unter Verdacht: Stalking und Überwachung seiner Frau!
Kärnten, Österreich - Ein 46-jähriger Mann aus Kärnten steht derzeit unter schweren Anschuldigungen, da er beschuldigt wird, seine Ehefrau über einen Zeitraum von mehr als zehn Jahren systematisch überwacht und misshandelt zu haben. Laut Kosmo soll der Mann seine Frau mittels GPS-Trackern und Kameras in jeder Wohnumgebung überwacht haben. Dies geschah im Rahmen eines patriarchalischen Wertesystems, welches der Beschuldigte als Rechtfertigung für sein Verhalten anführt.
Der Mann, der 2017 aus Nordmazedonien nach Österreich kam und sich nun in Untersuchungshaft befindet, zeigte sich während der Verhandlung gelassen. Er betonte seine Liebe zu seiner Frau und seinen drei Kindern, während die Staatsanwaltschaft unter der Leitung von Barbara Baum erhebliche Vorwürfe erhob. Diese umfassen, dass der Beschuldigte seiner Frau soziale Kontakte untersagte und intime Entscheidungen kontrollierte.
Patriarchale Strukturen und der Kanun
Besonders auffällig ist der Verweis des Mannes auf einen albanischen Regelwerk aus dem 15. Jahrhundert, das als „Kanun“ bekannt ist. Diese uralte Norm widerspricht jedoch eindeutig der österreichischen Rechtsordnung. Experten weisen darauf hin, dass die Installation von GPS-Trackern sowie Kameras nach österreichischem Recht unzulässig ist und als Stalking oder schwere Nötigung verfolgt werden kann. Richter Gerhard Pöllinger-Sorre steht vor der Herausforderung, zwischen Stalking und fortgesetzter Gewaltausübung zu differenzieren.
Stalking umfasst wiederholte Verfolgungshandlungen, die das Leben einer Person unzumutbar beeinträchtigen können. Dazu gehören physische Kontaktaufnahmen, unerwünschte Kommunikation und das Veröffentlichen intimer Informationen oder Bilder. Stalking wurde durch das Antistalking-Gesetz von 2006 rechtlich verankert, und Betroffene können eine Einstweilige Verfügung zum Schutz ihrer Privatsphäre beantragen, wie BMFWF erläutert.
Kritik an der Ermittlungsarbeit
Die Verteidigung des Beschuldigten hat die Ermittlungsarbeit als einseitig kritisiert und bemängelt, dass das Mobiltelefon der Frau nicht forensisch untersucht wurde. Darüber hinaus wird behauptet, dass Drohbriefe von der Polizei fehlerhaft übersetzt wurden. Ähnliche Fälle in Österreich haben in der Vergangenheit bereits zu mehreren Jahren Haftstrafen für die Täter geführt.
Die Verhandlung wurde vertagt, und die nachfolgenden Schritte im rechtlichen Verfahren werden genau beobachtet. Währenddessen wird das Thema Stalking und häusliche Gewalt weiterhin sowohl juristisch als auch gesellschaftlich diskutiert.
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Ort | Kärnten, Österreich |
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