OGH stoppt Wizz Air-Abzocke: 111 Klauseln gekippt – Passagiere jubeln!
Österreich - Nach einem dreieinhalbjährigen Rechtsstreit hat der Oberste Gerichtshof (OGH) entschieden, dass die Wizz Air einige ihrer unzulässigen Geschäftsbedingungen ändern muss. Laut kosmo.at sind insbesondere 111 rechtswidrige Klauseln betroffen. Die Airline muss unter anderem die umstrittene Check-in-Gebühr von 40 Euro am Flughafen streichen, die von den Kunden als überhöht und ungerechtfertigt angesehen wurde.
Zusätzlich wurde festgestellt, dass die zwölfmonatige Gültigkeitsdauer von Gutscheinen rechtswidrig ist. In vielen Fällen erhielten Kunden zudem keine Rückerstattung für Tickets, die sie über Vermittler gebucht hatten. Viele wurden zwischen der Airline und den Vermittlern hin- und hergeschickt, ohne dass ihre Anfragen bearbeitet wurden.
Rechtswidrige Praktiken und ihre Folgen
Die OGH-Entscheidung klassifiziert das Vorgehen von Wizz Air als unzulässig, da die Airline Entschädigungsanträge nur über ihre Webseite akzeptierte und alternative Kontaktwege blockierte. Diese Praxis wurde als problematisch erachtet, da sie den Passagieren den Zugang zu ihren Rechten erschwert hat. Die meisten der beanstandeten Punkte betrafen die intransparenten Geschäftsbedingungen des Unternehmens.
Die Arbeiterkammer und Wizz Air haben bereits eine spezielle Webseite eingerichtet, um den Passagieren die Geltendmachung ihrer Ansprüche zu erleichtern. Passagiere können Rückerstattungen für Check-in-Gebühren sowie für abgelaufene Gutscheine und verfallene „Wizz Credits“ beantragen. Die neuen Regelungen besagen, dass Gutscheine grundsätzlich eine Gültigkeit von 30 Jahren haben müssen, was im Widerspruch zu Wizz Airs vorheriger Regelung steht.
Rückerstattungen und Entschädigungen
Laut arbeiterkammer.at sind Rückerstattungen auch für alle Flughafen-Check-in-Gebühren, die nach 2018 gezahlt wurden, nötig. Diese Check-in-Gebühren, die ursprünglich 30 Euro betrugen, nahmen im Laufe der Jahre bis auf 40 Euro zu.
Die Airline ist verpflichtet, abgelaufene Wizz-Gutscheine neu auszustellen, die dann eine Gültigkeit von fünf Jahren ab Neuausstellung haben. Betroffene können auch eine Rückerstattung für abgelaufene Wizz-Credits in Anspruch nehmen, wahlweise in Form einer Auszahlung oder einer neuen Gutschrift. Dies betrifft Konsumenten mit einem gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich und die Regelung ist bis mindestens zum 31.12.2027 gültig.
EU-rechtliche Aspekte und Fluggastrechte
Diese Situation ist Teil eines größeren Problems bezüglich Fluggastrechte in der EU. Die verbraucherzentrale.de betont, dass Fluggesellschaften verpflichtet sind, sich um das Wohl ihrer Passagiere zu kümmern, insbesondere bei Flugausfällen oder -verspätungen. Die Fluggastrechte-Verordnung (VO (EG) Nr. 261/2004) legt fest, dass Passagiere bei Annullierungen oder erheblichen Verspätungen Anspruch auf Entschädigungen zwischen 125 und 600 Euro haben können.
Das Deutschland bereits im Jahr 2018 Ryanair wegen ähnlicher Praktiken verurteilte, zeigt, dass die Problematik nicht isoliert ist. In Polen wurde Wizz Air im Jahr 2023 zu einer Millionenstrafe verurteilt, weil Rückerstattungen von Kundengeldern nach Flugausfällen nicht rechtzeitig erfolgten. Diese rechtlichen Schritte stellen sicher, dass Passagiere ihren Ansprüchen auf Entschädigung und Rückerstattung effektiver nachkommen können.
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