Steuerbescheide 2024: Fast 1,7 Millionen sparen dank automatischer AANV!
Österreich - Im Jahr 2024 zahlte die Finanzverwaltung insgesamt über 630 Millionen Euro an Steuerzahler im Rahmen der antragslosen Arbeitnehmerveranlagung (AANV) aus. Genau 631.227.006 Euro gingen an knapp 1,7 Millionen Menschen, was einem durchschnittlichen Gutschriftsbetrag von 378,80 Euro pro Person entspricht. Diese großzügigen Auszahlungen unterstreichen die Effizienz der antragslosen Veranlagung, die seit 2017 unter bestimmten Voraussetzungen für Steuerpflichtige durchgeführt wird und somit einen vereinfachten Zugang zu Rückerstattungen ermöglicht. Finanzminister Markus Marterbauer lobt den hohen Servicecharakter des Finanzressorts und die bürgerfreundliche Umsetzung dieser Maßnahme, während Staatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl die schnelle, unkomplizierte Auszahlung hervorhebt.
Die antragslose Arbeitnehmerveranlagung wird in der zweiten Jahreshälfte automatisch durchgeführt, wenn die betroffenen Steuerzahler bis zum 30. Juni des Folgejahres keine Steuererklärung abgegeben haben. Diese Regelung wurde eingeführt, um den Verwaltungsaufwand zu minimieren und um sicherzustellen, dass Personen mit geringem Einkommen oder Mindestpension nicht benachteiligt werden. Die Voraussetzungen für die antragslose Veranlagung schließen ein, dass keine nicht erfassten Werbungskosten oder Sonderausgaben geltend gemacht werden und dass die Steuerpflichtigen der automatischen Veranlagung nicht widersprochen haben. Zudem muss die Gutschrift mindestens fünf Euro betragen, damit eine Auszahlung erfolgt.
Vorteile der eigenständigen Veranlagung
AK-Steuerrechtsexpertin Eva-Maria Düringer empfiehlt jedoch stets, die Möglichkeit einer eigenständigen Veranlagung in Betracht zu ziehen. Dies ist vor allem ratsam, da die automatische Veranlagung nur Daten wie Lohnzettel, Kirchenbeiträge oder Spenden berücksichtigt, jedoch keine zusätzlichen Werbungskosten oder Sonderausgaben, die möglicherweise geltend gemacht werden könnten. Hilfe und Beratung erhalten Steuerpflichtige auch durch die Arbeiterkammer, die kostenlose Webinare und Online-Services zur Verfügung stellt.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass steuerliche Vorteile für Familien, wie der Familienbonus Plus, in der automatischen Veranlagung möglicherweise nicht korrekt zugeordnet werden. Änderungen in den Steuervorschriften, z. B. das höhere Pendlerpauschale, dürfen ebenfalls nicht unter den Tisch fallen und müssen aktiv angegeben werden, um optimal genutzt werden zu können. Zudem garantiert die eigenständige einreichende Option eine bessere Kontrolle über den Steuerbescheid und hilft, mögliche Fehler zu vermeiden.
Automatische Rückerstattungen für Pensionisten
Pensionisten mit geringer Pension profitieren ebenfalls von dieser Regelung, da sie automatisch einen Teil ihrer Sozialversicherungsbeiträge zurückerhalten, ohne einen Antrag stellen zu müssen. Diese Rückerstattung erfolgt in der Regel etwa fünf bis sechs Wochen nach Erhalt des Informationsschreibens des Finanzamtes.
Um sicherzustellen, dass die Auszahlung der Gutschrift reibungslos abläuft, müssen Steuerpflichtige darauf achten, dass ihre Kontonummer dem Finanzamt bekannt ist. Sollten sie mit dem Bescheid unzufrieden sein, können sie innerhalb von fünf Jahren eine Steuererklärung abgeben, um den Bescheid anzufechten.
Insgesamt zeigt die Praxis der antragslosen Arbeitnehmerveranlagung, wie automatisierte Verfahren nicht nur den Verwaltungsaufwand reduzieren, sondern auch vielen Menschen in Österreich wirtschaftliche Erleichterungen verschaffen können. Für genauere Informationen und weiterführende Details zu den Voraussetzungen und Abläufen steht die Webseite des Bundesministeriums für Finanzen zur Verfügung sowie die Übersicht der österreichischen Regierung.
Details | |
---|---|
Ort | Österreich |
Quellen |