Unternehmer in Not: Kassensysteme droht das Aus – jetzt handeln!

Ludwig-Karl-Balzer-Allee 2, 66740 Saarlouis, Deutschland - Am 24. April 2025 warnen Wirtschaftsvertreter vor einer potenziellen rechtlichen Unsicherheit für tausende Betriebe in Österreich. Der Sozialdemokratische Wirtschaftsverband (SWV) äußert sich besorgt über die drohenden Konsequenzen, die sich aus dem Auslaufen der Herstellerzertifizierung eines weitverbreiteten Chips für Registrierkassen ergeben könnten. Diese Zertifizierung läuft am 7. Juni 2025 aus, und ohne eine gültige Zertifizierung sind die betroffenen Kassensysteme nicht mehr gesetzeskonform, was insbesondere Ein-Personen-Unternehmen, Handwerksbetriebe und kleine Geschäfte hart treffen könnte, so SWV-Präsident Christoph Matznetter.

Die SWV-Spitze betont die Notwendigkeit verlässlicher Rahmenbedingungen und fordert eine gezielte Informationsoffensive von Interessenvertretungen und zuständigen Stellen. Es sei von entscheidender Bedeutung, dass alle betroffenen Betriebe rechtzeitig über die Übergangsregel informiert werden, die die Akzeptanz bisher verwendeter Chips bei nachgewiesener Neubestellung vorsieht. Viele Betriebe sind jedoch nicht über diese Regelung informiert, was zu Unsicherheiten führen könnte.

Neuregelungen für Kleinunternehmer ab 2025

Im weiteren Kontext stehen ab dem 1. Januar 2025 auch neue Regelungen für Kleinunternehmer in Deutschland und anderen EU-Staaten an. Diese sind Teil der Richtlinie (EU) 2020/285, die die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer nicht mehr auf inländische Unternehmer beschränkt. Stattdessen können auch ausländische Unternehmer von dieser Regelung nicht profitieren, was sich auf die Wettbewerbssituation auswirken könnte.

Unter § 19 UStG müssen Unternehmer, deren Gesamtumsatz im Vorjahr 22.000 EUR und im laufenden Jahr voraussichtlich 50.000 EUR nicht überschreitet, keine Umsatzsteuer abführen. Die Prognose für das laufende Jahr muss dabei zu Beginn des Jahres abgegeben werden. Geringfügige Überschreitungen dieser Umsatzgrenzen führen ebenfalls zur Erhebung der Umsatzsteuer, was betroffenen kleinen Unternehmen zusätzliche Herausforderungen aufbürden könnte.

EU-KU-Regelung und ihre Vorteile

Unternehmer in Deutschland, die grenzüberschreitende Lieferungen oder Dienstleistungen innerhalb der EU erbringen und einen Gesamtjahresumsatz von maximal 100.000 EUR haben, können die neue EU-KU-Regelung in Anspruch nehmen. Diese Regelung tritt ebenfalls zum 1. Januar 2025 in Kraft und zielt darauf ab, eine vereinfachte Steuerfreiheit zu bieten, ohne dass die besonderen umsatzsteuerlichen Bestimmungen in anderen EU-Staaten beachtet werden müssen.

Unternehmer müssen sich elektronisch beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) registrieren, um die Vorteile dieser Regelung nutzen zu können. Die entsprechenden Fristen für Umsatzmeldungen sind ebenfalls zu beachten, da sie vierteljährlich einzureichen sind. Dies stellt sicher, dass eine korrekte und transparente Steuererhebung auch in einem grenzüberschreitenden Kontext gewährleistet bleibt.

Insgesamt zeigen die bevorstehenden Änderungen sowohl im Bereich der Kassensysteme als auch der Umsatzsteuerregeln ein dringendes Bedürfnis nach klaren und verständlichen Informationen für Unternehmer und Existenzgründer in Deutschland und Österreich. Die Unterstützung und rechtzeitige Information der Betriebe sind entscheidend, um rechtliche Unsicherheiten zu vermeiden und die kleinstrukturierte Wirtschaft nicht unnötig zu belasten.

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Ort Ludwig-Karl-Balzer-Allee 2, 66740 Saarlouis, Deutschland
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