Wahlkampf an der Uni: Alles zur Kandidatur und Fristen!

Innsbruck, Österreich - Am Dienstag, dem 25. März 2025, startet die Einbringungsfrist für Wahlvorschläge und Kandidaturen für die kommenden Wahlen der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft (ÖH). Wie von kleinezeitung.at berichtet, müssen neue, wahlwerbende Gruppen für die Bundes- und Hochschulvertretung insgesamt 200 Unterschriften von Wahlberechtigten aus mindestens sieben verschiedenen Hochschulen sammeln. Abhängig von der Hochschulgröße reicht der Bedarf für einzelne Hochschulvertretungen von zehn bis 200 Unterschriften. Etablierte Fraktionen benötigen lediglich die Unterschrift eines Mandatars und eines Zustellungsbevollmächtigten zur Legitimation ihres Antritts.

Bereits ab dem 3. April können Wahlkarten für die Briefwahl beantragt werden, und dies bis zum 6. Mai, jedoch nur für die Wahlen zur Bundesvertretung und den Hochschulvertretungen. Die Frist zur Verbesserung von Wahlvorschlägen endet spätestens am 15. April, wobei bereits am 8. April die Möglichkeit besteht, einen fixen Wahlzettel zu haben, falls keine Mängel vorliegen. Für all jene, die sich um eine Kandidatur als Studienvertreter_in bewerben möchten, bietet oehweb.at wertvolle Informationen: Eine Kandidatur ist nur für Mitglieder einer wahlwerbenden Gruppe möglich. Voraussetzung dafür ist, dass die Antragstellung bis zum 17. April 2025 in der Rechtsabteilung der Universität eingelangt sein muss.

Für grundlegende Voraussetzungen gilt, dass Interessierte mindestens 18 Jahre alt sein müssen, eine Zulassung oder Fortsetzungsmeldung für ein Studium vorweisen und den ÖH-Beitrag bis spätestens 25. März 2025 entrichtet haben. Eine rechtzeitige Zahlung wird empfohlen, um sicherzustellen, dass alle erforderlichen Nachweise rechtzeitig eingereicht werden können. Die Aufregung um die ÖH-Wahlen beginnt bereits, und die Studierenden stehen bereit, ihre Stimmen zu erheben und Einfluss zu nehmen!

Details
Vorfall Wahlen
Ort Innsbruck, Österreich
Quellen