Wien wählt: Stimmabgabe in Heil- und Pflegeanstalten leicht gemacht!
Wien, Österreich - Am 27. April 2025 finden in Wien die Gemeinderats- und Bezirksvertretungswahlen statt. Besonders hervorzuheben ist, dass auch wahlberechtigte Patient*innen in Heil- und Pflegeanstalten an diesen Wahlen teilnehmen können. Die Stimmabgaben in diesen Einrichtungen sollen einfacher gestaltet werden, um allen Bürger*innen die Möglichkeit zur Mitbestimmung zu geben. Laut der Presseaussendung von OTS haben die Mitarbeiter*innen der Heil- und Pflegeanstalten die Aufgabe, die Patient*innen bei der Beantragung der Wahlkarten zu unterstützen.
Wahlkarten sind dafür ein zentrales Element. Sie ermöglichen es den Wähler*innen, entweder per Briefwahl ihre Stimme abzugeben oder einen persönlichen Besuch von einer mobilen Wahlkommission anzufordern. Wer eine Wahlkarte beantragen möchte, muss dies fristgerecht tun: Schriftliche oder Online-Anträge müssen bis zum 23. April 2025 eingereicht werden, während persönliche Anträge bis spätestens 25. April 2025 um 12 Uhr gestellt werden können.
Antragstellung für Wahlkarten
Die Beantragung einer Wahlkarte ist unkompliziert. Interessierte können den Antrag persönlich, schriftlich oder online stellen, wobei die Online-Anträge sowohl für österreichische Staatsbürger*innen als auch für nichtösterreichische EU-Bürger*innen möglich sind, sofern es sich um die Bezirksvertretungswahlen handelt. Wichtig ist, dass nichtösterreichische EU-Bürger*innen beim Gemeinderat nicht wahlberechtigt sind. Schriftliche Anträge können per Brief, E-Mail oder Fax an das zuständige Wahlreferat gesendet werden. Telefonische Anträge sind nicht zulässig.
- Fristen für die Wahlkartenanträge:
- 23. April 2025 für schriftliche oder Online-Anträge
- 25. April 2025, 12 Uhr für persönliche Anträge
Ein Identitätsnachweis ist erforderlich, um einen Antrag auf eine Wahlkarte persönlich zu stellen. Die Wahlkarte wird an die Wohnadresse des Antragsstellers per Post versendet, während Duplikate im Falle eines Verlustes nicht ausgestellt werden.
Stimmabgabe und mobile Wahlkommission
Die Stimmabgabe erfolgt sofort nach Erhalt der Wahlkarte. Bei der Briefwahl muss die Wahlkarte bis 27. April 2025 um 17 Uhr bei der Bezirkswahlbehörde eingereicht werden. Sie kann jedoch auch am Wahltag in einem der Wiener Wahllokale abgegeben werden. Patienten, die die mobile Wahlkommission in Anspruch nehmen möchten, müssen die Mitarbeiter*innen ihrer Einrichtung informieren, damit ein Besuch organisiert werden kann.
Für weitere Informationen zur Wahl und zur Beantragung der Wahlkarte stehen die Online-Ressourcen unter wien.gv.at zur Verfügung. Dort finden sich auch detaillierte Angaben zum Verfahren und zu den Fristen.
Zusätzlich wird darauf hingewiesen, dass Wahlkarten auch für Bürger*innen im Ausland eine Stimmabgabe per Briefwahl ermöglichen, was die Teilnahme an Wahlen für alle Bevölkerungsteile vereinfacht. Oesterreich.gv.at bietet dazu ebenfalls umfassende Informationen.
Wer Fragen hat oder Unterstützung benötigt, kann sich direkt an das Stadtservice unter 01/4000-4001 wenden oder die Mediensprechstelle von Philipp Lindner unter +43 1 4000 81853 kontaktieren. Inhalte wie Unterstützung bei Wahlkartenanträgen und die Voraussetzungen zur Stimmabgabe sind ebenfalls bei der Magistratsabteilung 62 zu erfahren, erreichbar unter der Telefonnummer +43 1 4000 89439.
Details | |
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Vorfall | Wahlen |
Ort | Wien, Österreich |
Quellen |