Frau findet 15.000 Euro im Zug: Was nun mit dem Geld passiert!

Hannover, Deutschland - Eine unglaubliche Geschichte ereignete sich in einem ICE auf der Strecke von Hannover nach München. Eine 33-jährige Reisende fand beim Aussteigen eine Tasche mit satten 15.000 Euro in bar. Sofort kontaktierte die Frau die Bundespolizei, um den Funds zu melden. Der genaue Zeitraum, in dem die Tasche im Zug lag oder ob sie zuvor von jemand anderem auf dem Platz zurückgelassen wurde, ist jedoch unklar. Nach der Ankunft des Zuges übernahmen die Beamten die Tasche und begannen, den gesamten Inhalt zu zählen. Bislang hat sich allerdings niemand gemeldet, um das Eigentum an dem Geld zu beanspruchen. Für die Finderin bedeutet dies nicht nur, dass sie ein großes Geldbündel entdeckt hat, sondern auch, dass sie rechtlich Anspruch auf einen Finderlohn hat, selbst wenn das Geld zunächst sicher verwahrt wird.

Rechtliche Aspekte des Finderlohns

Die Regelungen zu Finderlohn und Fundsachen sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert. Dabei wird in § 965 BGB festgelegt, dass derjenige zum Finder wird, der in den Besitz einer Fundsache gelangt. Eine Fundsache kann dabei jede bewegliche Sache sein. Der Finder hat die Pflicht, seinen Fund unverzüglich anzuzeigen, und zwar entweder an den Eigentümer oder bei Unkenntnis an die zuständige Behörde, wie ein Fundbüro. Sollte der Finder seine Anzeigepflicht verletzen, kann er sich strafbar machen, möglicherweise wegen Diebstahl oder Unterschlagung. Das Fundstück bleibt in der Rechtsauffassung stets Eigentum des ursprünglichen Eigentümers.

Der Finder hat gemäß § 971 Absatz 1 BGB jedoch auch einen rechtlich durchsetzbaren Anspruch auf Finderlohn. Kommt der Eigentümer nicht bereitwillig für diese Belohnung auf, kann der Finder diesen rechtlich einfordern. Es gelten allerdings bestimmte Regelungen zur Höhe des Finderlohns: Bei einem Wert bis 500 Euro liegt dieser bei 5 % des Wertes, für Beträge über 500 Euro beträgt der Finderlohn 25 Euro plus 3 % des Wertes, der den Betrag von 500 Euro übersteigt. In öffentlichen Verkehrsmitteln beträgt der Finderlohn sogar nur die Hälfte des normalen Wertes, sofern es sich um Beträge über 50 Euro handelt.

Die Angehörigen der Juristenschaft, wie auf Anwaltauskunft erläutert, können dabei helfen, wenn es um die rechtlichen Feinheiten rund um Fund und Finderlohn geht. Der Bundesgerichtshof hat auch klargestellt, dass der Finder in der Pflicht ist, die Fundsache bis zur Abholung ordnungsgemäß zu verwahren und alle erforderlichen Aufwendungen zur Erhaltung der Sache zu übernehmen. Der Finder hat außerdem die Möglichkeit, die Fundsache bei den zuständigen Behörden abzugeben, was in vielen Fällen eine sinnvolle Option darstellt.

Wohin führt das Geld?

Es bleibt abzuwarten, wie die Geschichte rund um die gefundene Tasche und die 15.000 Euro im ICE endet. Sollte sich kein rechtmäßiger Eigentümer innerhalb eines bestimmten Zeitraums melden, könnte die Finderin im besten Fall bald das Geld in vollen Zügen genießen. Bis dahin bleibt sie mit ihrer bemerkenswerten Entdeckung im Fokus der Ermittler – und der Öffentlichkeit. Das Beispiel zeigt, wie wichtig es ist, Fundsachen respektvoll zu behandeln und sich der rechtlichen Rahmenbedingungen bewusst zu sein.

Details
Vorfall Sonstiges
Ort Hannover, Deutschland
Quellen